Parlament / Geschäfte / 26.4583
Recht auf Rückzug von der Arbeit: Arbeitnehmende dürfen nicht gezwungen werden, ihr Leben oder ihre Unversehrtheit zu riskieren
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Mit dieser Motion wird beantragt, dass eine neue Gesetzesbestimmung geschaffen wird, die regelt, wie sich Arbeitnehmende auf einfache und sichere Weise von der Arbeit zurückziehen können, insbesondere bei Gefahren durch Hitzewellen.
Die neue Bestimmung soll sicherstellen, dass keine Sanktionen verhängt werden dürfen, etwa in Form eines Lohnrückbehalts oder von Entlassungen, sofern Personen, die von diesem Recht Gebrauch machen, nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen können, dass die Situation für sie ein Gesundheitsrisiko darstellt.
Begründung
Dieser Sommer war der kühlste vom Rest unseres Lebens. Hitzewellen sind für alle Arbeitnehmenden schwer zu ertragen, aber in gewissen Berufen können extreme Hitzetage sogar zum Tod führen.
Unerträgliche Hitze bei der Arbeit kommt zu den bereits bestehenden Risiken hinzu, die jedes Jahr Hunderttausende arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen verursachen (2025 waren es 281 000 Fälle). Vor einem Jahr wurde ein Arbeitnehmer überfahren und starb, der für das Manövrieren von Eisenbahnwagons zuständig war. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) weist darauf hin, dass der betroffene Arbeitnehmer keinerlei Erfahrung mit dieser Art von Manöver hatte, ihm diese Aufgabe aber im Rahmen seiner Arbeit zugewiesen worden war.
Der Arbeitgeber ist für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden verantwortlich und muss sie vor Arbeitsbedingungen schützen, die ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Aber was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt und Arbeitnehmende einer Gefahr für ihre Gesundheit oder ihr Leben ausgesetzt sind?
Niemand darf gezwungen werden, sein Leben oder seine Gesundheit einer schweren und unmittelbaren Gefahr auszusetzen. Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und der Schutz des Lebens bilden das Fundament der Gesellschaft. Da jedoch kein Schutz vor Entlassungen besteht, der diesen Namen verdient, stehen Arbeitnehmende vor einem Dilemma: Entweder sie riskieren ihre körperliche Unversehrtheit oder sogar ihr Leben oder sie verlieren ihre Arbeit.
Das geht nicht.
Deshalb muss eine Gesetzesgrundlage geschaffen werde, die das Recht auf Rückzug von der Arbeit für Arbeitnehmende ausdrücklich regelt, wenn der Arbeitgeber gegen seine Schutzpflicht verstösst.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 30.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
