Parlament / Geschäfte / 26.461

26.461Parlamentarische InitiativeParloffen

Amnestie für Straftaten im Zusammenhang mit vorgetäuschten Covid-19-Impfungen und Maskendispensen

eingereicht am 28.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (28.09.2026)

StrafrechtGesundheit

  • GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Es ist ein Erlass auszuarbeiten, der für Handlungen während der Geltungsdauer der Covid-19-Zertifikats- beziehungsweise Maskenpflicht eine Amnestie vorsieht, soweit sie unmittelbar zusammenhängen mit:

• der Vortäuschung einer Covid-19-Impfung oder der Beschaffung, Ausstellung beziehungsweise Verwendung eines unwahren Covid-19-Impfnachweises;

• der Beschaffung, Ausstellung beziehungsweise Verwendung eines gefälschten oder inhaltlich unwahren ärztlichen Maskendispenses.

Die Amnestie umfasst den Verzicht auf Strafverfolgung und den Erlass noch nicht vollstreckter Strafen. Sie gilt auch für bereits abgeschlossene Strafverfahren.

Ausgenommen sind weitere Straftaten, die über die betreffenden Nachweise hinausgehen, sowie Fälle einer konkreten Schädigung Dritter. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

Während der Covid-19-Pandemie war die Teilnahme an zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens von einem Zertifikat abhängig. Zugleich galt in vielen Situationen eine Maskenpflicht. Diese Massnahmen setzten Menschen unter erheblichen Druck, die Vorbehalte gegen eine Impfung hatten oder aus gesundheitlichen beziehungsweise persönlichen Gründen keine Maske tragen wollten.

Nach allem, was heute bekannt ist, hätte dieser faktische Impfzwang und der Zwang zum Tragen der weitestgehend nutzlosen Masken nie verfügt werden dürfen. Es sind nachweislich auch gerade von staatlichen Stellen Aussagen und Versprechungen gemacht worden, welche längst widerlegt sind.

Wer deshalb eine Impfung vortäuschte, einen unwahren Impfnachweis verwendete oder sich einen unrichtigen Maskendispens ausstellen liess, handelte rechtswidrig. Dasselbe gilt für Personen, die solche Nachweise ausstellten. Die Frage ist jedoch, ob die strafrechtliche Verfolgung dieser pandemiebedingten Taten Jahre später noch verhältnismässig ist.

Die Fälle von Patrick Fischer und Granit Xhaka haben die Debatte um gefälschte Impfnachweise erneut ausgelöst. Die Amnestie darf sich aber nicht nach der Bekanntheit einzelner Personen richten. Sie soll nach einheitlichen Regeln auch jene erfassen, gegen die wegen eines unrichtigen Maskendispenses ermittelt wurde oder die deswegen verurteilt wurden. Ein korrekt ausgestellter, medizinisch begründeter Dispens ist davon nicht betroffen.

Eine Amnestie würde die damaligen Handlungen nicht nachträglich für rechtmässig erklären. Sie wäre vielmehr ein bewusster Entscheid des Parlaments, die Strafverfolgung für klar bezeichnete Taten aus einer ausserordentlichen Zeit zu beenden. Ausgenommen bleiben zusätzliche Straftaten und Fälle, in denen Dritte konkret geschädigt wurden. So kann dieses Kapitel der Pandemie für alle Betroffenen nach denselben Massstäben abgeschlossen werden.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.