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26.4634InterpellationUVEKoffen

Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien dank einer frühen Konsultation des BAFU beschleunigen

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

UmweltEnergie

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Bei Projekten von nationalem Interesse zur Produktion von erneuerbarer Energie, insbesondere Windenergie- und Photovoltaikanlagen im Wald oder auf Wytweiden, erfolgt die Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erst nach der öffentlichen Auflage. Andere Bundesämter werden dagegen bereits im Vorfeld konsultiert.

Diese Praxis verkompliziert die spätere Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen, erhöht das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und kann die Verfahren verzögern – und dies obwohl der Bund die Realisierung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie beschleunigen möchte.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

• Aus welchen Gründen stellt das BAFU, zumal seine Stellungnahme im Bewilligungsverfahren erforderlich ist, keine vorgängige Stellungnahme zu den Aspekten in seiner Zuständigkeit zur Verfügung, bevor die betroffenen Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie öffentlich aufgelegt werden?

• Ist diese Praxis laut dem Bundesrat vereinbar mit den Zielen der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien?

• Welche Massnahmen könnten ergriffen werden, um eine frühere Konsultation des BAFU zu ermöglichen, insbesondere im Zusammenhang mit Rodungen sowie wald- und umweltbezogenen Ausgleichsmassnahmen, damit seine Anmerkungen in das Projekt integriert werden können, bevor es öffentlich aufgelegt wird?

• Ist er Bundesrat bereit, die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass eine vorgängige Konsultation des BAFU für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien mit einer gewissen Relevanz vorgesehen wird, sofern diese Projekte mit Rodungen oder Schäden an Waldflächen einhergehen?

Eine frühe Stellungnahme des BAFU würde es ermöglichen, seine Forderungen bereits vor der öffentlichen Auflage aufzunehmen und das Risiko von Rekursen, Verzögerungen und späteren Anpassungen zu minimieren.

Es geht dabei nicht darum, die umweltrechtlichen Auflagen zu schwächen, sondern ihre frühzeitige Berücksichtigung in der Planung der Projekte zu ermöglichen. Eine bessere Koordination zwischen den Behörden des Bundes und der Kantone würde es so ermöglichen, den Umweltschutz und die Beschleunigung der Verfahren für wichtige Projekte der Schweizer Energieversorgung miteinander in Einklang zu bringen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.