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26.7031Fragestunde. FrageUVEKerledigt

Bedeutung für den Kanton Thurgau - Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt

eingereicht am 03.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)

Verkehr

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

1. Ist es richtig, dass die für den Thurgau verabschiedeten Eckwerte die gesamte Verkehrskonzeption gemäss der durchgeführten Korridorstudie des ASTRA, inklusive der sogenannten weiteren Massnahmen, umfassen? 2. Wann wird der Bund mit der Realisierung dieser kurz- und mittelfristigen Massnahmen gemäss Korridorstudie beginnen? 3. Was kann der Kanton Thurgau tun, um die Umsetzung der in der Korridorstudie des ASTRA vorgestellten Lösungsvariante zu unterstützen?

• Die vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 verabschiedeten Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 umfassen ausschliesslich Vorhaben, die für das strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrasse relevant sind. Weitere Massnahmen wie beispielsweise Optimierungen für den Fuss- und Veloverkehr sind davon nicht tangiert.

• Das zuständige Bundesamt für Strassen wird die Planung der kurz- und mittelfristigen Massnahmen gemäss Korridorstudie – in Abhängigkeit der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen – im Rahmen der ordentlichen Erhaltungsplanung angehen. Aussagen zum genauen Zeitpunkt sind derzeit nicht möglich.

• Zum jetzigen Zeitpunkt erwartet der Bundesrat seitens des Kantons Thurgau keine besonderen Aktivitäten zur Unterstützung der aus der Korridorstudie hervorgegangenen STEP-Vorhaben «Umfahrung Weinfelden» und «Umfahrung Amriswil inkl. Anbindung Romanshorn».

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.