Parlamento / Oggetti / 26.7031
Bedeutung für den Kanton Thurgau - Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt
depositato il 03.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
1. Ist es richtig, dass die für den Thurgau verabschiedeten Eckwerte die gesamte Verkehrskonzeption gemäss der durchgeführten Korridorstudie des ASTRA, inklusive der sogenannten weiteren Massnahmen, umfassen? 2. Wann wird der Bund mit der Realisierung dieser kurz- und mittelfristigen Massnahmen gemäss Korridorstudie beginnen? 3. Was kann der Kanton Thurgau tun, um die Umsetzung der in der Korridorstudie des ASTRA vorgestellten Lösungsvariante zu unterstützen?
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Parere del Consiglio federale
• Die vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 verabschiedeten Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 umfassen ausschliesslich Vorhaben, die für das strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrasse relevant sind. Weitere Massnahmen wie beispielsweise Optimierungen für den Fuss- und Veloverkehr sind davon nicht tangiert.
• Das zuständige Bundesamt für Strassen wird die Planung der kurz- und mittelfristigen Massnahmen gemäss Korridorstudie – in Abhängigkeit der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen – im Rahmen der ordentlichen Erhaltungsplanung angehen. Aussagen zum genauen Zeitpunkt sind derzeit nicht möglich.
• Zum jetzigen Zeitpunkt erwartet der Bundesrat seitens des Kantons Thurgau keine besonderen Aktivitäten zur Unterstützung der aus der Korridorstudie hervorgegangenen STEP-Vorhaben «Umfahrung Weinfelden» und «Umfahrung Amriswil inkl. Anbindung Romanshorn».
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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