Parlament / Geschäfte / 26.7083
SOS-Notrufsäulen entlang der Schweizer Autobahnen: Notwendige Sicherheitsinfrastruktur oder Relikt aus vergangenen Zeiten?
eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Jeder Autofahrer kennt die orangen Säulen entlang der Autobahnen. Sie stehen auf offener Strecke im Abstand von max. zwei Kilometern. Was früher ein unverzichtbares Mittel zur Alarmierung von Rettungsdiensten war, dürfte heute seltener genutzt werden. Dazu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Besteht für diese Säulen eine gesetzliche Pflicht? 2. Wie viele gibt es schweizweit? 3. Wie oft werden sie jährlich genutzt (ohne Testanrufe)? 4. Welche jährlichen Unterhaltskosten fallen ca. an?
Stellungnahme des Bundesrates
• Für die Notrufsäulen besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Das ASTRA führt derzeit eine eingehende Evaluation durch, ob und wenn ja in welchen Stufen die Notrufsäulen entlang der Autobahnen zurückgebaut werden sollen.
In Tunneln sind die Notrufsäulen jedoch zwingend in die Betriebs- und Sicherheitsausrüstung integriert. Die Notrufsäulen werden unter Beachtung der europäischen Richtlinie «Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Strassennetz» aufgestellt und betrieben.
• In der Schweiz gibt es entlang der Autobahnen 1'860 Notrufsäulen.
• Die Nutzung der Notrufsäulen ist seit Jahren stark rückläufig und sie werden heute nur noch selten genutzt.
• Die jährlichen Unterhaltskosten belaufen sich auf rund 1 Million Franken. Rund 2/3 der Kosten entfallen auf Notrufsäulen in Tunnels.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
