Parlament / Geschäfte / 26.7106
Hört der Bundesrat auf die Empfehlungen der Trinkwasserversorger?
eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein versorgt täglich mehr als 10 Millionen Menschen mit Trinkwasser, auch in der Schweiz. Sie hat jüngst in einem Memorandum 10 Grundsätze für eine zukunftssichere Trinkwasserversorgung formuliert, eine Hilfestellung für Behörden und Politik, für die dringend notwendige Verbesserung der Gewässerqualität. - Hat der Bundesrat Kenntnis von diesem Memorandum? - Werden die Empfehlungen der AWBR berücksichtigt? Falls ja, wie konkret? Falls nein, warum?
Stellungnahme des Bundesrates
Die beiden zuständigen Bundesämter, das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, haben nach der Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein am 5. Februar 2026 Kenntnis von diesem Memorandum genommen.
Die darin enthaltenen Empfehlungen richten sich in erster Linie an die kantonalen und kommunalen Behörden, zum Beispiel in Bezug auf Tarife. Diese Behörden sind zuständig fürs Trinkwasser und für den Vollzug der Gesetzgebung.
Weitere Themen der Empfehlungen, die für den Bund von Bedeutung sein können, werden im Rahmen der nationalen Gesetzgebungsverfahren geprüft. Zum Beispiel ist bis am 12. März 2026 eine Revision des Gewässerschutzgesetzes betreffend die Festlegung der Zuströmbereiche in der Vernehmlassung. Zudem erarbeitet der Bundesrat derzeit eine nationale Wassermanagementstrategie.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
