Parlament / Geschäfte / 26.7221
Nachfrage zur IP 25.4709 zur Umsetzung des NAP gegen Menschenhandel: organisierte Kriminalität
eingereicht am 11.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (16.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 16.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort auf Interpellation 25.4709 zur Umsetzung des NAP gegen Menschenhandel auf die neue nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Wie stehen die beiden Strategien im Verhältnis zueinander und welchen Stellenwert hat der Menschenhandel in der Strategie gegen organisierte Kriminalität?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) und der aktuelle Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023-2027 sind aufeinander abgestimmt. Mit der Strategie zur Bekämpfung der OK wollen Bund, Kantone und Gemeinden die OK wirksam bekämpfen, die Schweiz vor den Gefahren der OK schützen und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schaden durch die OK eindämmen. Der Menschenhandel ist eine wesentliche Aktivität der OK. Entsprechend ist dessen verstärkte Bekämpfung auch ein wichtiger Teil der neuen Strategie zur Bekämpfung der OK.
Der NAP gegen Menschenhandel umfasst in den Bereichen Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Zusammenarbeit sieben strategische Ziele, die mit 44 Aktionen umgesetzt werden. Die im NAP gegen Menschenhandel festgehaltenen Ziele und Aktionen dienen ebenfalls der Bekämpfung der OK.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
