Parlament / Geschäfte / 26.7317
Verbindliche Massnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und genderqueeren Personen in Friedensprozessen
eingereicht am 01.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die Sicherheitspolitische Strategie 2026 enthält keine verbindlichen Massnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und genderqueeren Personen in Friedensprozessen, eine Kernforderung der UNO-Resolution 1325. Sie trägt den Partizipationsmöglichkeiten und spezifischen Sicherheitsbedürfnissen mehrfach marginalisierter Gruppen keine Rechnung und sieht keine genderspezifischen Budgets vor. Wie gedenkt der Bundesrat, diese Lücken vor der Verabschiedung zu schliessen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der gleichberechtigten Teilhabe in Friedensprozessen. Die Sicherheitspolitische Strategie ist eine Dachstrategie und wird die sicherheitspolitische Ausrichtung für die kommenden Jahre festlegen. Sie fokussiert auf Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz und entsprechende Massnahmen dagegen. Somit spricht sie auch die zivile Friedensförderung, die Entwicklungszusammenarbeit oder humanitäre Hilfe an, welche für die Sicherheit der Schweiz relevant sind.
Die spezifische Rolle der Frauen in Friedensprozessen ist jedoch Gegenstand der aussenpolitischen Grundlagendokumente, insbesondere der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027, den Leitlinien Menschenrechte 2026-2029 und den Nationalen Aktionsplänen 1325.
Die Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie 2026 endete am 31. März 2026. Der Bundesrat möchte der Auswertung der Vernehmlassung nicht vorgreifen und wird nach Kenntnisnahme der Ergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
