Parlament / Geschäfte / 26.7542
Kann die Erhebung zur Rückerstattung der Mineralölsteuer für die Landwirtschaft mit der Agrardatenerhebung kombiniert werden?
eingereicht am 10.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die Landwirtschaftsbetriebe müssen jeweils im 1. Quartal des Jahres die Agrardaten in den jeweiligen Systemen erfassen. Es wäre effizient, wenn gleichzeitig auch die Daten für die Rückerstattung der Mineralölsteuer in demselben System erfasst werden könnten. Ist dies zeitlich und technisch möglich?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft erfolgt auf Basis eines Normverbrauchs je Flächeneinheit und Kulturart. Für Betriebe, die Direktzahlungen beziehen, übernimmt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die notwendigen Betriebsstrukturdaten bereits heute direkt aus dem agrarpolitischen Informationssystem AGIS.
Mit dem neu eingeführten System Taxas müssen sich die Landwirtinnen und Landwirte einmal registrieren und anschliessend im Wesentlichen nur noch die automatische Übernahme der AGIS-Daten zu den bewirtschafteten Flächen bestätigen. Für die grosse Mehrheit entfällt damit eine vollständige Neuerfassung der Daten.
Eine vollständige Integration in ein einziges System ist jedoch nicht möglich. Denn der Kreis der Anspruchsberechtigten für die Mineralölsteuerrückerstattung geht über die Empfänger von Direktzahlungen hinaus. Zudem unterscheidet sich die Erhebung in Bezug auf Zweck und Zeitpunkt.
Die Datenerhebungen sind bereits weitgehend aufeinander abgestimmt, wodurch der administrative Aufwand erheblich reduziert werden konnte. Eine weitergehende Zusammenführung der Systeme ist derzeit nicht vorgesehen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
