Parlament / Geschäfte / 26.7805
Wie kann der Bundesrat Entscheide auf Evaluationen mit gravierenden Mängel abstützen?
eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Im Evaluationsbericht des ASTRA zur Verkürzung des WAB-Kurses (ASTRA-D-C4003501/45, 1. Juni 2026) wird einer Vergleichsstudie explizit ein «gravierender Mangel» attestiert, weil diese «die Exposition» (Fahrleistungen) nicht berücksichtige. Der gleichzeitig erstellte Lernphasen-Evaluationsbericht desselben Amts weist denselben Mangel auf. Wie rechtfertigt der Bundesrat seinen Entscheid zur Fortsetzung der einjährigen Lernphase auf einen eigenen Bericht abzustützen, der gravierende Mängel aufweist?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits in der Antwort zur Interpellation 26.3988 Suter «Einjährige Lernphase. Wie belastbar ist die Wirkungsevaluation des ASTRA?» festgehalten hat, weist das Bundesamt für Statistik BFS keine Fahrleistungsdaten für die Zielgruppe der Evaluation aus.
Um die Entwicklung des Unfallgeschehens nach der Neuregelung beurteilen zu können, wurde daher die Anzahl der Lernfahrausweisinhaberinnen und -inhaber als bestmögliche Referenz verwendet.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
