Parlament / Geschäfte / 26.7843
Wie viele Härtefälle werden wegen häuslicher Gewalt beantragt?
eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Mit Vorlage 21.504 wurde Art. 50 AIG geändert, die Revision ist seit Anfang 2025 in Kraft.
Seither können Personen, die ihren Partner der Gewalt beschuldigen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragten. - Wie viele haben dies seither gemacht? Wie viele Gesuche wurden positiv beschieden? - In wie vielen Fällen beruht die Gewährung des Härtefalles auf der blossen Beschuldigung des Partners? - In wie vielen Fällen wurden Strafanzeigen eingereicht? - Welche Aufenthaltskategorien sind davon betroffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Gesuche um Erteilung einer Härtefallbewilligung werden bei den kantonalen Migrationsbehörden eingereicht. Das Staatssekretariat für Migration verfügt nur über Zahlen zu Gesuchen, die ihm überwiesen wurden. Seit Beginn 2025 bis Ende August 2026 hat das SEM die Zustimmung in 235 Fällen aufgrund häuslicher Gewalt erteilt. Die meisten Personen verfügten zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits über eine Aufenthaltsbewilligung B.
Ob eine Beschuldigung des Partners oder eine Strafanzeige vorliegt, wird nicht statistisch erfasst. Das SEM prüft jeden Sachverhalt sorgfältig und stützt seine Entscheide auf konkrete Hinweise und Beweismittel ab.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
