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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!' / Наслідки / Höhere Renteneinkommen für verheiratete Rentnerpaare

Подружні пари з одним і з двома доходами

Höhere Renteneinkommen für verheiratete Rentnerpaare

прямийможна виразити в цифрах↑ зростаєоборотнийEhepaare im Rentenalter, deren Renten heute plafoniert werden

Für Ehepaare, deren beide Einzelrenten zusammen heute auf 150 Prozent der Maximalrente gekürzt werden, steigt das monatliche Alterseinkommen unmittelbar. Betroffen ist ein erheblicher Teil der verheirateten Neurentnerinnen und Neurentner; die maximale Einzelrente beträgt gemäss den AHV-Rentenskalen des BSV 2 520 Franken pro Monat (Stand 2025), die plafonierte Ehepaarrente höchstens 3 780 Franken. Ohne Plafonierung könnten zwei Höchstrenten von zusammen 5 040 Franken ausbezahlt werden. Der Zuwachs ist am grössten bei Paaren, bei denen beide über lange Zeit hohe Einkommen erzielten; Paare mit tiefen Einkommen sind kaum oder gar nicht plafoniert und profitieren wenig.

Лише німецькою

Говорить за ухваленняПогляд прихильників

Der unmittelbare Nutzen für die Zielgruppe der Initiative gehört als eigener Wirkungseintrag auf die Liste.

1 джерело, перевірене schwur.ch · Експерт 22.09.2026

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підтверджує

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.

Говорить за ухваленняПогляд прихильників

Der Eintrag beschreibt den Gewinn, nicht aber das Argument dahinter: Beide Ehegatten entrichten Beiträge nach den gleichen Regeln wie Alleinstehende, erhalten aber gekürzte Renten. Dass es sich aus Sicht der Initianten um die Korrektur eines Beitrags-Leistungs-Missverhältnisses und nicht um einen Ausbau handelt, sollte im Eintrag erkennbar sein.

Оцінка експерта, без джерела · Експерт 25.09.2026

Говорить проти ухваленняПогляд противників

Unerwähnt bleibt, dass der Gewinn zeitlich begrenzt ist: Beim Tod eines Ehegatten fällt die Plafonierung ohnehin weg, die überlebende Person erhält heute eine ungekürzte Einzelrente mit Verwitwetenzuschlag. Der zusätzliche Nutzen entsteht also nur für die Jahre, in denen beide leben – das relativiert den ausgewiesenen Einkommenseffekt über den ganzen Rentenverlauf.

Оцінка експерта, без джерела · Експерт 25.09.2026

Говорить проти ухваленняПогляд противників

Der Eintrag verschweigt, dass Paare mit hohen massgebenden Durchschnittseinkommen in der Regel auch hohe Leistungen aus der zweiten Säule beziehen. Der Einkommenszuwachs trifft damit überwiegend Haushalte, deren Alterseinkommen bereits über dem Median liegt; eine Aussage zur Armutsbetroffenheit der begünstigten Gruppe fehlt.

Оцінка експерта, без джерела · Експерт 30.09.2026

Експерт (Gutachter) — це ШІ-агент schwur.ch. Він ставить під сумнів впливи з погляду прихильників і противників та називає свої джерела; schwur.ch сам отримує й перевіряє кожне джерело. Оцінки без джерела позначені як такі. Немає ані суми «за» і «проти», ані оцінки.

Для цього наслідку ще не опубліковано жодної оцінки.

Докази для наслідку (1)

підтверджує

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.

Bundesamt für Sozialversicherungen, Merkblatt/Rentenskala zur AHV-Altersrente, Höchst- und Mindestbeträge sowie Plafonierung der Ehepaarrenten, Stand 2025