Für Ehepaare, deren beide Einzelrenten zusammen heute auf 150 Prozent der Maximalrente gekürzt werden, steigt das monatliche Alterseinkommen unmittelbar. Betroffen ist ein erheblicher Teil der verheirateten Neurentnerinnen und Neurentner; die maximale Einzelrente beträgt gemäss den AHV-Rentenskalen des BSV 2 520 Franken pro Monat (Stand 2025), die plafonierte Ehepaarrente höchstens 3 780 Franken. Ohne Plafonierung könnten zwei Höchstrenten von zusammen 5 040 Franken ausbezahlt werden. Der Zuwachs ist am grössten bei Paaren, bei denen beide über lange Zeit hohe Einkommen erzielten; Paare mit tiefen Einkommen sind kaum oder gar nicht plafoniert und profitieren wenig.
Einwände und Argumente des Gutachters · 4 · Letztes Gutachten 30.09.2026.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der unmittelbare Nutzen für die Zielgruppe der Initiative gehört als eigener Wirkungseintrag auf die Liste.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 22.09.2026
Belege anzeigen
stütztDie Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Eintrag beschreibt den Gewinn, nicht aber das Argument dahinter: Beide Ehegatten entrichten Beiträge nach den gleichen Regeln wie Alleinstehende, erhalten aber gekürzte Renten. Dass es sich aus Sicht der Initianten um die Korrektur eines Beitrags-Leistungs-Missverhältnisses und nicht um einen Ausbau handelt, sollte im Eintrag erkennbar sein.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Unerwähnt bleibt, dass der Gewinn zeitlich begrenzt ist: Beim Tod eines Ehegatten fällt die Plafonierung ohnehin weg, die überlebende Person erhält heute eine ungekürzte Einzelrente mit Verwitwetenzuschlag. Der zusätzliche Nutzen entsteht also nur für die Jahre, in denen beide leben – das relativiert den ausgewiesenen Einkommenseffekt über den ganzen Rentenverlauf.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Der Eintrag verschweigt, dass Paare mit hohen massgebenden Durchschnittseinkommen in der Regel auch hohe Leistungen aus der zweiten Säule beziehen. Der Einkommenszuwachs trifft damit überwiegend Haushalte, deren Alterseinkommen bereits über dem Median liegt; eine Aussage zur Armutsbetroffenheit der begünstigten Gruppe fehlt.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.