Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!' / Auswirkungen / Höhere Renteneinkommen für verheiratete Rentnerpaare

Ein- und Zweiverdienerehepaare

Höhere Renteneinkommen für verheiratete Rentnerpaare

direktquantifizierbar↑ steigtumkehrbarEhepaare im Rentenalter, deren Renten heute plafoniert werden

Für Ehepaare, deren beide Einzelrenten zusammen heute auf 150 Prozent der Maximalrente gekürzt werden, steigt das monatliche Alterseinkommen unmittelbar. Betroffen ist ein erheblicher Teil der verheirateten Neurentnerinnen und Neurentner; die maximale Einzelrente beträgt gemäss den AHV-Rentenskalen des BSV 2 520 Franken pro Monat (Stand 2025), die plafonierte Ehepaarrente höchstens 3 780 Franken. Ohne Plafonierung könnten zwei Höchstrenten von zusammen 5 040 Franken ausbezahlt werden. Der Zuwachs ist am grössten bei Paaren, bei denen beide über lange Zeit hohe Einkommen erzielten; Paare mit tiefen Einkommen sind kaum oder gar nicht plafoniert und profitieren wenig.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der unmittelbare Nutzen für die Zielgruppe der Initiative gehört als eigener Wirkungseintrag auf die Liste.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 22.09.2026

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stützt

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag beschreibt den Gewinn, nicht aber das Argument dahinter: Beide Ehegatten entrichten Beiträge nach den gleichen Regeln wie Alleinstehende, erhalten aber gekürzte Renten. Dass es sich aus Sicht der Initianten um die Korrektur eines Beitrags-Leistungs-Missverhältnisses und nicht um einen Ausbau handelt, sollte im Eintrag erkennbar sein.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Unerwähnt bleibt, dass der Gewinn zeitlich begrenzt ist: Beim Tod eines Ehegatten fällt die Plafonierung ohnehin weg, die überlebende Person erhält heute eine ungekürzte Einzelrente mit Verwitwetenzuschlag. Der zusätzliche Nutzen entsteht also nur für die Jahre, in denen beide leben – das relativiert den ausgewiesenen Einkommenseffekt über den ganzen Rentenverlauf.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag verschweigt, dass Paare mit hohen massgebenden Durchschnittseinkommen in der Regel auch hohe Leistungen aus der zweiten Säule beziehen. Der Einkommenszuwachs trifft damit überwiegend Haushalte, deren Alterseinkommen bereits über dem Median liegt; eine Aussage zur Armutsbetroffenheit der begünstigten Gruppe fehlt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.

Bundesamt für Sozialversicherungen, Merkblatt/Rentenskala zur AHV-Altersrente, Höchst- und Mindestbeträge sowie Plafonierung der Ehepaarrenten, Stand 2025