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Парламент / Справи / 23.433

23.433Parlamentarische InitiativeEJPDзавершена

Schutz bedeutender Gebäude und Denkmäler vor Vandalismus und anderem politischen Pseudoaktivismus

подано 01.06.2023 на сесії «Sommersession 2023»Перша палата: Національна радаErledigt (23.09.2026)

StaatspolitikSicherheitspolitikStrafrechtKulturRaumplanung und Wohnungswesen

  • ЗаконодавствоВіднесено за правилом: Парламентська ініціатива: проєкт акта від самого парламенту.

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 03.05.2024RK-NFolge geben (Erstrat)
  2. 15.05.2025RK-SKeine Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
  3. 03.12.2025Національна радаFolge gegeben
  4. 23.09.2026Рада кантонівKeine Folge gegeben

Das Schweizerische Strafgesetzbuch ist wie folgt zu ergänzen:

Artikel 144 Absatz 4 (neu)

Wer ein öffentliches Gebäude oder Denkmal, das Gegenstand einer Denkmalschutzmassnahme auf Kantons- oder Bundesebene ist, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.

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Jede Stadt und jeder Kanton verfügt über ein reiches baukulturelles Erbe, das insbesondere aus öffentlichen Gebäuden und Denkmälern besteht. Auf ihr kulturelles, historisches und bauliches Erbe sind die Kantone und ihre Bevölkerung stolz. Es wurden kantonale Massnahmen getroffen, mit denen das Kulturerbe geschützt werden soll. Diese Massnahmen zielen jedoch in erster Linie darauf ab, das Kulturerbe vor unglücklichen Eingriffen durch die Eigentümerinnen oder Eigentümer, z. B. bei Renovierungen, zu schützen, nicht aber vor Eingriffen Dritter.

Öffentliche Gebäude und Denkmäler verfügen über einen hohen Bekanntheitsgrad, wodurch sie allen Arten von Bedrohungen ausgesetzt sind. Militante Extremistinnen und Extremisten scheuen nicht davor zurück, Gebäude und Denkmäler unter einem vagen politischen Vorwand zu beschmutzen und zu beschädigen - in der Hoffnung, ihr Anliegen ins Rampenlicht der Medien zu rücken. Immer wieder werden bei ausartenden Demonstrationen Gebäude oder Denkmäler von Dritten, die sich als Sprachrohr eines Anliegens bezeichnen, mit Farbe oder Altöl beschmiert.

Es erweist sich, dass diese Gebäude und Denkmäler in Friedenszeiten ungenügend vor Vandalismus geschützt sind, zumal es sich hierbei nicht um gewöhnliche Sachbeschädigungen handelt. Aus diesem Grund müssen die strafrechtlichen Sanktionen gegen Personen verschärft werden, die ein öffentliches Gebäude oder Denkmal, das Gegenstand einer Denkmalschutzmassnahme auf Kantons- oder Bundesebene ist, beschädigen, zerstören oder unbrauchbar machen.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 23.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.