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Парламент / Справи / 25.4536

25.4536InterpellationUVEKзавершена

Bedarf an Fachkräften mit eidgenössischem Diplom in der Elektrobranche. Einhaltung der Niederspannungs-Installationsverordnung gewährleisten

подано 16.12.2025 на сесії «Wintersession 2025»Перша палата: Національна радаErledigt (20.03.2026)

BildungBeschäftigung und ArbeitEnergie

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 20.03.2026КомісіяKeine Diskussion verlangt

Die Energiewende nimmt Fahrt auf, und die Arbeiten, die durch die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) geregelt werden, nehmen zu. Ich frage den Bundesrat:

• Verfügt er über aktuelle Daten zur Anzahl diplomierter Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure sowie Elektro-Sicherheitsberaterinnen und ‑berater, die in der Schweiz tätig sind, und zu den in den nächsten 10–20 Jahren absehbaren Pensionierungen?

• Reichen die heutigen Möglichkeiten zur beruflichen Aus- und Weiterbildung aus, um diese Pensionierungen zu kompensieren und den künftigen Bedarf zu decken?

• Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Betriebe die Anforderungen der NIV bezüglich fachkundiger Leiterinnen und Leiter sowie Kontrollbewilligungen weiterhin einhalten können?

• Ist ihm das Risiko bewusst, dass ein Mangel an eidgenössisch diplomierten Fachkräften das Kontrollsystem und das Sicherheitsniveau der elektrischen Installationen gefährden könnte?

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Eine von Energie Schweiz in Auftrag gegebene Studie zum Personalbedarf für die Umsetzung der Energiestrategie des Bundes zeigt, dass der Fachkräftebedarf in den Bereichen Elektrifizierung, Photovoltaik und Gebäudesanierung markant zugenommen hat. In der Studie wird zudem betont, dass gewisse Tätigkeiten von Quereinsteigenden ausgeführt werden können, andere hingegen ausschliesslich von Personal mit hohen, spezifischen Qualifikationen.

Die NIV regelt die Erstellung, Änderung und Kontrolle von elektrischen Installationen. Besonders strenge Anforderungen legt sie in den Bereichen Sicherheit, Ausbildung, Bewilligungen und Betriebsorganisation fest. Insbesondere verpflichtet sie die Betriebe, fachkundige Personen mit eidgenössischem Diplom zu beschäftigen, nämlich:

• diplomierte Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure (höhere Fachprüfung – Meisterprüfung) als fachkundige Leiterinnen und Leiter;

• Elektro-Sicherheitsberaterinnen und ‑berater / Installationskontrolleurinnen und ‑kontrolleure, die Inhaberin oder Inhaber einer Kontrollbewilligung sind.

Ohne diese Fachkräfte kann weder die Einhaltung der NIV noch die Sicherheit der elektrischen Installationen garantiert werden. Ihr Ausbildungsweg ist jedoch lang und anspruchsvoll, und die Branche bekundet – auch angesichts der bevorstehenden Pensionierungen – seit Längerem zunehmend Mühe, ausreichend Fachkräfte zu finden.

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1. Gemäss Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 8 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) ist die Beschäftigung mindestens einer fachkundigen Person zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer allgemeinen Installationsbewilligung an einen Betrieb. Die Kontrollbewilligung wird gemäss Artikel 27 NIV einem Betrieb erteilt, wenn dieser für die Durchführung der Kontrollen entweder eine fachkundige Person oder eine Person einsetzt, welche die erforderlichen Kompetenzen in einer entsprechenden Prüfung nachgewiesen hat.

Die beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) erhobenen Daten zu den gemeldeten fachkundigen und kontrollberechtigten Personen zeigen folgendes Bild:

- Anzahl fachkundige Personen: 6247

- Anzahl kontrollberechtigte Personen: 4726

Der Bundesrat verfügt hingegen über keine belastbaren oder systematisch erhobenen Daten zu den in den nächsten 10 bis 20 Jahren zu erwartenden Abgängen dieser Personengruppen. Anhand der Anzahl der registrierten (aktiven) Bewilligungen der letzten fünf Jahre lässt sich jedoch feststellen, dass die Anzahl der erteilten Bewilligungen relativ konstant bleibt, obwohl jedes Jahr zahlreiche Abgänge erfolgen.

Anzahl der erteilten Bewilligungen

2021

2022

2023

2024

2025

Installations-Bewilligung für Betriebe

4157

4132

4142

4109

4113

Installations-Bewilligung für Personen

1548

1627

1662

1689

1745

Kontroll-Bewilligung für Betriebe

1855

1871

1903

1949

1996

Kontroll-Bewilligung für Personen

852

839

828

812

815

Summe

8412

8469

8535

8559

8669

2. Vor dem in Antwort 1 erwähnten Hintergrund kann festgehalten werden, dass die NIV ein differenziertes und durchlässiges System von Aus- und Weiterbildungswegen vorsieht, das vielfältige Zugangswege zur Fachkundigkeit und Kontrollberechtigung ermöglicht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten somit grundsätzlich geeignete Voraussetzungen, damit den Unternehmen eine ausreichende Anzahl fachkundiger Leiterinnen und Leiter sowie kontrollberechtigter Personen zur Verfügung stehen. In den vergangenen Jahren konnten die Abgänge durch Neuzugänge kompensiert werden.

Die Daten der letzten Jahre betreffend Aus- und Weiterbildung zeigen, dass auf allen Stufen der Ausbildung im Elektrobereich (Eidg. Fähigkeitszeugnis, Höhere Berufsbildung) eine mehr oder weniger konstante Anzahl Personen ausgebildet werden.

Abschlüsse Grundbildungen

Total

Jahr

Montage-Elektriker EFZ

Elektro-Installateur EFZ

Gebäudeinformatiker EFZ

Elektroplaner EFZ

2024

811

1477

Erster Abschluss 2025

156

2444

2023

842

1317

162

2321

2022

767

1393

170

2330

Höhere Berufsbildung inkl. Praxisprüfung (PXP)

Total

Jahr

Berufsprüfung

Höhere Fachprüfung

Praxisprüfung

2024

363

99

26

501

2023

341

72

17

430

2022

376

195

43

601

Der zuständige Branchenverband EIT.swiss hat zudem vor kurzem die berufliche Grundbildung revidiert und die eidg. Prüfungen (höhere Berufsbildung) befinden sich aktuell im Revisionsprozess. Damit wird sichergestellt, dass diese formalen Abschlüsse den zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht werden, attraktiv bleiben und damit auch den Fachkräftebedarf langfristig abdecken.

Der Nachschub der Fachkräfte in die Branche ist mithin sichergestellt. Der Bundesrat verfolgt die künftigen Entwicklungen in Bezug auf einen allfälligen Anstieg der Personalnachfrage im Bereich Installations- und Kontrolldienstleistungen.

3. Der Bundesrat hat bereits mit Beschluss vom 14. Juni 2024 die Revision der NIV in Auftrag gegeben. Ziel der Totalrevision ist es, das hohe Sicherheitsniveau zu erhalten und den Rechtsrahmen zugleich konsequent risikoorientiert, praxistauglich und zukunftsoffen auszugestalten. Dadurch sollen Ressourcen gezielter und effizienter eingesetzt und die Vorgaben für Betriebe praktikabel gestaltet werden. Dies soll unter anderem auch dazu dienen, einem allenfalls künftig drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen.

4. Der Bundesrat sieht, gestützt auf die aktuellen Daten, derzeit keine Anzeichen dafür, dass das Kontrollsystem oder das Sicherheitsniveau elektrischer Anlagen beeinträchtigt wäre.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 19.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.