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Парламент / Справи / 26.1041

26.1041Anfrageвідкрита

Zugang der Schweizer Banken zum italienischen Finanzmarkt

подано 29.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (29.09.2026)

EuropapolitikWirtschaftFinanzwesen

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Im August 2023 haben die FINMA, die italienische Börsenaufsicht CONSOB und die Banca d’Italia eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs bei der Aufsicht über Finanzintermediäre unterzeichnet. Die Vereinbarung wurde dargestellt als wichtiger Schritt, um im Sinne der Roadmap 2015 mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit bei der Finanzaufsicht zu schaffen und Schweizer Finanzdienstleistern den Zugang zum italienischen Markt zu vereinfachen. Da der Inhalt der Kooperationsvereinbarung noch nicht öffentlich ist, lassen sich Tragweite, operative Folgen für die Schweizer Finanzintermediäre und tatsächliche Auswirkungen auf den Zugang zum italienischen Markt nicht abschliessend beurteilen.

Noch interessanter wird die Frage angesichts dessen, wie sich das europäische Recht seit 2023 entwickelt hat, allen voran die neue Regelung für Drittlandszweigstellen von Instituten, die mit der sechsten Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) eingeführt und in Italien umgesetzt wurde.

Der Zugang zu ausländischen Märkten ist für den Finanzplatz Schweiz sehr wichtig. Deshalb stellen sich folgende Fragen:

• Der Wortlaut der Kooperationsvereinbarung ist für den Marktzugang und für die Vorhersehbarkeit des für die Marktteilnehmenden geltenden Rahmens wichtig: Könnte der Vereinbarungswortlaut oder zumindest eine detaillierte Zusammenfassung der für den Marktzugang relevanten Bestimmungen veröffentlicht werden?

• Bestehen nach dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung weiterhin regulatorische oder aufsichtsrechtliche Hindernisse, die es einer Schweizer Bank verunmöglichen oder erschweren könnte, eine Bewilligung für die Eröffnung einer Zweigniederlassung in Italien zu erhalten?

• Wie viele Bewilligungsgesuche von Schweizer Banken für die Eröffnung einer Zweigniederlassung in Italien wurden seit August 2023 eingereicht beziehungsweise bewilligt?

• Ist der Bundesrat der Ansicht, dass interessierte Finanzintermediäre, die gemäss dem geltenden Rechtsrahmen Zugang zum italienischen Markt erhalten möchten, in der Schweiz und in Italien angemessen unterstützt und angeleitet werden?

• Angesichts des Inkrafttretens der neuen Regelung für Drittlandszweigstellen von Instituten gemäss CRD VI: Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Rahmen für die Planung einer Zweigniederlassung in Italien für die Schweizer Finanzinstitute noch genügend vorhersehbar ist? Welche Massnahmen will er in der Schweiz oder im Dialog mit den italienischen Behörden ergreifen, um diesen Prozess zu vereinfachen?

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 20.10.2026. Необроблені дані

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