Transparente Moscheefinanzierung schafft Vertrauen
подано 18.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
Ще немає рішення палати чи комісії.
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.
• Bei Bau- und Umnutzungsprojekten von Moscheen und islamischen Zentren sind die Gesuchsteller und Trägereinrichtungen zu verpflichten, die Herkunft und die Verwendung der Finanzen vollständig offenzulegen; Dies betrifft sowohl die Finanzierung aus inländischen als auch aus ausländischen Quellen.
• Die staatlichen Stellen, die über Gesuche zur Errichtung von Moscheen und islamischen Zentren entscheiden, müssen zwingend vor ihren Entscheiden über die Finanzierungsquellen vollständig informiert und dokumentiert sein.
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Обґрунтування
Die Schweiz kennt Offenlegungspflichten in zahlreichen Bereichen: Parlamentsmitglieder müssen ihre Interessenbindungen deklarieren, Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, und seit der Revision des Politikfinanzierungsgesetzes müssen auch Parteien ihre wesentlichen Geldgeber offenlegen. Es ist demokratisch nicht kohärent, diesen Transparenzgrundsatz ausgerechnet dort auszuklammern, wo mit teils erheblichen Mitteln öffentlich sichtbare Infrastruktur entsteht. Was die Errichtung von Moscheen und islamischer Zentren betrifft, existieren weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Statistiken über die Herkunft der Mittel. Dieses Vakuum erzeugt Misstrauen gegenüber einer Finanzierungsstruktur, die für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar ist.
Eine verbindliche Offenlegungspflicht ist verhältnismässig und stärkt nicht zuletzt das Vertrauen in die Akteure von Bauprojekten mit muslimisch-religiöser Prägung. Eine Pflicht zur transparenten Finanzierung zielt ausschliesslich auf Finanzstrukturen, nicht auf Glaubensinhalte. Der Nationalrat hat mit der Annahme des Postulats 24.3473 bereits anerkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Eine klar formulierte gesetzliche Offenlegungspflicht ist der folgerichtige nächste Schritt.
Keine andere Gemeinschaft in der Schweiz wird so systematisch von ausländischen Staatsapparaten etwa dem türkischen Diyanet oder staatlichen Stiftungen der Golfstaaten finanziert und gesteuert. Es geht nicht nur um religiöse Spenden, sondern um geopolitische Einflussnahme fremder Staaten.
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Позиція Федеральної ради
Der Nationalrat überwies am 12. September 2024 das von seiner Sicherheitspolitischen Kommission eingereichte Postulat 24.3473 «Einführung von Bedingungen für die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz». Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, darzulegen, wie die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz an Bedingungen geknüpft werden kann. Der Bundesrat wird prüfen, ob Massnahmen sinnvoll sind und welche Massnahmen in Frage kommen. Wie der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme vom 19. Februar 2025 zur von Nationalrat Quadri eingereichten Motion 24.4554 «Verbot der Finanzierung von Moscheen und islamischen Gebetsstätten durch das Ausland» festhielt, wäre es falsch, Massnahmen zu beschliessen, bevor der Bundesrat den vom Nationalrat erteilten Prüfauftrag erfüllt hat und die eidgenössischen Räte den entsprechenden Bericht kennen.
Ausserdem wären allfällige rechtliche Anpassungen im Einklang mit der Schweizerischen Bundesverfassung (BV, SR 101) vorzunehmen. Eine ausschliessliche Fokussierung auf muslimische Gebetsräumlichkeiten würde gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) verstossen. Ferner müsste sich der Bund beim Erlass gesetzlicher Bestimmungen auf eine verfassungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz stützen können. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Kantone für die Regelung des Verhältnisses des Staates zu Religionsgemeinschaften zuständig sind (Art. 72 Abs. 1 BV). Auch das Baurecht fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Im Bereich der inneren Sicherheit kann der Bund nur in Bezug auf Gefährdungen der Existenz oder des Funktionierens des Staates gesetzgeberisch tätig werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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Пропозиція Федеральної ради
Ablehnung
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
