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Парламент / Справи / 26.4101

26.4101Dringliche InterpellationUVEKвідкрита

Bundesrat Rösti wurde vom Klimawandel überrascht. Wann folgen endlich wirksame Massnahmen für Hitze- und Klimaschutz?

подано 14.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (25.09.2026)

SicherheitspolitikUmwelt

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 17.09.2026КомісіяDringlichkeit angenommen

Seit Jahrzehnten warnt die Wissenschaft, dass der menschengemachte Klimawandel verheerende Folgen für Mensch und Umwelt hat, wenn nicht schnell und konsequent die Treibhausgase reduziert werden – weltweit wie in der Schweiz. Trotzdem war die bürgerliche Mehrheit nie bereit, ausreichend Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Diesen Sommer sehen wir in aller Deutlichkeit die Folgen des Nichtstuns. Wobei vor allem einer überrascht ist: Albert Rösti, Umweltminister und früherer Erdöl-Lobbyist. Dabei ist der diesjährige Hitzesommer lediglich ein Vorbote für harsche kommende Jahrzehnte, wenn jetzt nicht entschlossen gehandelt wird.

• Geht der Bundesrat davon aus, dass der Umweltminister vom nächsten Hitzesommer wieder überrascht sein wird?

• Was gedenkt der Bundesrat unverzüglich zu tun, um in Zukunft insbesondere Menschen, die tagsüber draussen arbeiten, kranke und ältere Menschen sowie Kinder endlich ausreichend vor der Hitze zu schützen?

• Bei der Naturkatastrophe in Blatten wurde zurecht innerhalb von 15 Tagen ein dringliches Bundesgesetz durchgebracht. Plant der Bundesrat angesichts der Tragweite des Problems und der vielen Hitzetoten jetzt ebenfalls ein dringliches Bundesgesetz?

• Welche vom «runden Tisch Hitze» beschlossenen Massnahmen haben sich bewährt, wo sieht der Bundesrat Lücken?

• Gemäss Aussagen des Umweltministers werden die Klimaziele bis 2030 klar verpasst. Weshalb verstärkt der Bundesrat sein klimapolitisches Engagement nicht?

• Wie beurteilt es der Bundesrat, dass das UVEK Begriffe wie “Klimawandel” und “Biodiversität” aus den offiziellen Unterlagen streichen lässt?

• Am 17.12.2025 hat der Umweltminister im Rat gesagt: “Was die internationalen Finanzströme angeht, [...] haben wir durchaus einen Einfluss.” Wie kann der Bundesrat dennoch beim Finanzplatz weder selbst aktiv werden noch einen Gegenvorschlag zur Finanzplatz-Initiative vorlegen?

• 2012 wurde die erste Strategie zur Klimaanpassung veröffentlicht, dann folgten jene von 2014-2019 und 2020-2025. Dieser Sommer hat gezeigt, dass die Schweiz weder auf Hitze, noch auf Dürre dieses Ausmasses vorbereitet ist. Weshalb gibt es in Anbetracht dessen keinen Aktionsplan 2026-2030?

• Die Basis aller klimapolitischer Entscheidungen sind gemäss BAFU wissenschaftliche Grundlagen. Weshalb entscheidet sich der Bundesrat, entgegen dem Willen des Parlaments, gegen den Zugang zu Copernicus?

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1 und 3) Für den Vorsteher des UVEK ist die Bedeutung von Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel schon länger offensichtlich. Er hat deshalb zum Beispiel auch zu Beginn dieses Sommers eine sorgfältige Städteentwicklung angemahnt, in der nicht einfach alles versiegelt wird.

Der Bund hat die Hitze- und Trockenheitssituation diesen Sommer kontinuierlich und eng verfolgt. Der Teilstab Trockenheit des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) führte wöchentliche Lagerapporte durch und stand im Kontakt mit den Kantonen. Zudem tagte unter Leitung des BAFU zweiwöchentlich eine Expertengruppe der hauptbetroffenen Bundesstellen, um die Lage zu beurteilen und Massnahmen zu koordinieren. Um die Bevölkerung vor Hitze zu schützen, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Kantone, Fachpersonen und die Bevölkerung regelmässig informiert. Der Bundesrat hat am 26. August 2026 zudem eine Aussprache geführt und Massnahmen beschlossen. Er verfolgt die Lageentwicklung weiterhin und hat mehrere Prüfaufträge an die zuständigen Departemente erteilt. Auf diesen Grundlagen wird der Bundesrat im Herbst 2026 eine erneute Gesamtschau vornehmen und über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.

2 und 8) Der Bundesrat wird diesen Herbst die überarbeitete Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz» mit dem Aktionsplan 2026–2031 verabschieden. Massnahmen gegen die zunehmende Hitzebelastung werden darin als prioritäre Themen behandelt. Das BAFU hat die Möglichkeit, über Artikel 37b des CO2-Gesetzes (SR 641.71) Massnahmen zur Anpassung an die Hitze im Rahmen des Förderprogramms Adapt+ zu unterstützen. Im Rahmen des Netzwerks Anpassung erarbeiten das BAFU und das BAG derzeit einen Hitzeleitfaden. Dieser soll im Frühjahr 2027 publiziert werden. Schliesslich hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis Ende Oktober mögliche zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Auswirkungen von langanhaltender Hitze und Trockenheit zu prüfen.

4) Der «Runde Tisch Hitze» ist ein beratendes Organ, welches sich hauptsächlich der Hitzeproblematik auf Baustellen widmet. Es hat keine Entscheidungskompetenz, entsprechend wurden auch keine konkreten Massnahmen beschlossen.

5) Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Treibhausgasemissionen aufmerksam. Sollten die festgelegten Massnahmen nicht ausreichen, kann der Bund gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des CO2-Gesetzes die zur Zielerreichung notwendigen internationalen Bescheinigungen erwerben. Der Bundesrat wird 2027 eine Aussprache über die Zielerreichung im Jahr 2030 führen. Bei dieser Gelegenheit wird er die Kosten für einen allfälligen Erwerb von Bescheinigungen beziffern und gestützt darauf über das weitere Vorgehen entscheiden.

6) Der Schutz der Biodiversität und des Klimas ist für den Bundesrat wichtig. Entsprechend benutzt er auch die erwähnten Begriffe und ergreift die aus seiner Sicht notwendigen Massnahmen. Auch im UVEK wurden und werden die erwähnten Begriffe jederzeit frei verwendet.

7) Der primäre Hebel für die Transition zu einer nachhaltigen Wirtschaft liegt bei der Realwirtschaft. Dem Finanzsektor kommt dabei eine unterstützende Rolle zu, insbesondere durch eine angemessene Bepreisung von Risiken und die Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen seiner Kunden und Eigner. Der Bundesrat setzt auf marktwirtschaftliche Lösungen, eine subsidiäre Rolle des Staates und eine prinzipienbasierte Regulierung. Diese Stossrichtung hat er in seinem Bericht für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz von 2022 festgehalten. Die entsprechende Rolle des Finanzsektors fördert der Bundesrat mit konkreten Massnahmen.

9) Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 entschieden, dass die Schweiz auch 2028 bis 2034 nicht am Programm der Europäischen Union zur Erdbeobachtung (Copernicus) teilnimmt. Dank dem bisher offenen Zugang kann die Schweiz derzeit nahezu alle Rohdaten nutzen. Der Bundesrat wird bis 2032 die Teilnahme der Schweiz an Copernicus erneut prüfen. Sollte sich zeigen, dass die EU den Zugang zu den offenen Basisdaten von Copernicus in absehbarer Zeit signifikant oder vollständig einschränkt, wird das UVEK dem Bundesrat Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 25.09.2026. Необроблені дані

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