Langzeitschäden und Gefahren der Dürre an Wald und Boden. Was tut der Bundesrat?
подано 15.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (25.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 17.09.2026КомісіяDringlichkeit angenommen
Поданий текст
Die Wälder und die Böden haben durch die Dürre des vergangenen Extremsommers grossen Schaden genommen. Mittelfristig kann dies massive Auswirkungen auf deren Sicherheits-, Wohlfahrts- und Produktionsfunktion haben, da sie quasi über ein «Dürre-Gedächtnis» verfügen und noch Jahre nach einer überstandenen Dürre unter deren Auswirkung leiden. Diese lange andauernde Schädigung begünstigt auch Folgekatastrophen, da beispielsweise Hänge instabil werden und Schutzwälder geschädigt sind.
Angesichts dieser Ausgangslage bitten wir den Bundesrat um die dringliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen oder gedenkt er zu ergreifen, um die Resilienz von Wäldern und Böden bezüglich weiterer Dürre-Ereignisse und möglichen Folgekatastrophen sofort und lang anhaltend zu stärken?
2. Die nächsten Monate und vielleicht Jahre sind in Bezug auf Folgekatastrophen und Versorgungsprobleme äusserst kritisch. Wie gedenkt der Bundesrat, das nationale Monitoring von Boden, (Schutz-)Wäldern, Wasserbilanz und Fliessgewässern zu verdichten und die Lagebeurteilung so anzupassen, dass mit den vorhandenen Daten auch tatsächlich die nächste Gefahrenphase antizipiert werden kann? Wie gestaltet der Bundesrat die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Kantonen und betroffenen Sektoren aus, um eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage schaffen zu können?
3. Welche agrar- und forstpolitischen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die bereits heute von der Dürre und den Folgeereignissen (Erosion, Murgänge etc.) betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen?
4. In der Land- und Forstwirtschaft kann ein Teil der Dürre-Resilienz selber produziert werden, indem die Qualität des Bodens verbessert wird. Entsprechende Massnahmen (z.B. Zwischenfrüchte, Untersaaten, Agroforstsysteme etc.) bedeuten aber einen finanziellen und personellen Mehraufwand. Welche Unterstützungsmassnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um die Bodenqualität zu verbessern?
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Позиція Федеральної ради
1) Mit der Integralen Wald- und Holzstrategie (IWHS) 2050 reagiert der Bund auf die Herausforderungen durch die Hitze und Trockenheit. Zentrale Massnahmen sind unter anderem die klimaangepasste Waldverjüngung mit trockenheitsresistenten Baumarten. Die Umsetzung erfolgt über die Programmvereinbarung Wald mit den Kantonen. Mit seinem Entscheid vom 26. August 2026 beantragt der Bundesrat zudem, zusätzliche Mittel im Umfang von 17.5 Millionen Franken ab dem Jahr 2027 wieder einzustellen. Der Bund beurteilt die Lage laufend zusammen mit den Kantonen und weiteren Akteuren und prüft dabei auch die Notwendigkeit von weiteren Massnahmen.
2) Der Bundesrat hat 2025 die Gefährdung «Trockenheit» in die Warnung vor Naturgefahren aufgenommen und eine nationale Trockenheitsplattform mit Messdaten, Vorhersagen und Frühwarnungen lanciert. Das Monitoring wird gemeinsam vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), MeteoSchweiz und swisstopo durchgeführt, wobei alle Daten zentral zusammenfliessen und Analysen und Prognosen erstellt werden. Zusätzlich baut MeteoSchweiz in diesem Rahmen ein nationales Bodenfeuchtemessnetz auf. Während eines Trockenheitsereignisses wird alle zwei Wochen eine Umfrage bei den Kantonen betreffend die Trockenheitssituation durchgeführt. Zudem werden die Kantone bei einer Änderung der Warnstufe für Trockenheit informiert und konsultiert. Rechtzeitige Warnungen sorgen dafür, dass die betroffenen Akteure frühzeitig planen und Massnahmen einleiten können. Im Rahmen des Bodenmonitorings (NABO) wird zusätzlich eng mit den kantonalen Bodenschutzfachstellen zusammengearbeitet, um eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage auf nationaler und kantonaler Ebene zu schaffen.
3-4) Bund und Kantone unterstützen die Waldwirtschaft finanziell über die Programmvereinbarung Wald – etwa bei der Behebung von Schäden, der Wiederbewaldung und der Instandstellung von Waldstrassen. Die IWHS 2050 sieht zudem vor, den Schutzwald gezielt zu pflegen und zu stärken, damit Hänge stabil bleiben und Folgeereignisse wie Erosion oder Murgänge verhindert werden.
Der Bund fördert die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel im Rahmen der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050. Mit Strukturverbesserungen können Massnahmen zur Wasserversorgung, -rückhaltung und -speicherung bereits jetzt unterstützt werden. Über das Ressourcenprogramm Landwirtschaft werden Projekte im Bereich Wassermanagement oder Bodenbewirtschaftung mitfinanziert. Weiter profitieren Landwirtschaftsbetriebe von einer Verbilligung der Prämien für Ernteversicherungen gegen Schäden durch Trockenheit. Um die Auswirkungen des Sommers 2026 abzufedern, wurden Ausnahmen bei den Direktzahlungsanforderungen gewährt oder die Zölle für Futtermittelimporte aufgehoben. Schliesslich können Betriebe zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten zinsfreie Betriebshilfedarlehen beantragen.
Im Rahmen der Agrarpolitik ab 2030 sind weitere Massnahmen vorgesehen. Der Bundesrat hat am 2. September 2026 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung gegeben. Unter anderem sollen die Mittel für die Strukturverbesserungen und damit auch für Bewässerung und Massnahmen im Bereich des Boden-Wasserhaushalts weiter erhöht werden. Betriebe, die eine Klimaberatung in Anspruch nehmen, sollen künftig finanziell vom Bund unterstützt werden. Über die Einführung von ergebnisorientierten Direktzahlungen soll die Erhöhung der Bodenbedeckung und das Anlegen von Gehölzen honoriert werden.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 25.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
