Die sicherheitspolitische Fehlentwicklung und methodische Verzerrung im Bericht des SEM über die Kriminalität und Migration
подано 28.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (28.09.2026)
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Der statistische Bericht des Staatssekretariats für Migration (SEM) und das entsprechende Begleitschreiben werfen Fragen zur Migrationsgouvernanz in der Schweiz auf. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
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Обґрунтування
• Auf welcher Grundlage erfasst der Bericht polizeiliche Daten und keine gerichtlichen Verurteilungen?
• Handelt es sich um einen statistischen Bericht und welche methodischen Grundlagen wurden dafür berücksichtigt?
• Die Zahlen geben Aufschluss über die Erfassungstätigkeit der Ordnungskräfte und nicht über die tatsächliche oder gerichtlich festgestellte Kriminalität. Zeigt dies also nicht einen erheblichen methodischen Fehler?
• Besteht tatsächlich ein kausaler Zusammenhang zwischen der nationalen Herkunft und der polizeilichen Kriminalstatistik, die sowohl die Intensität der Kontrollen (Profiling) als auch die begangenen Straftaten wiedergibt? Begeht der Bericht kulturelle Essenzialisierung, wenn er die nationale Herkunft isoliert, obwohl Diebstahldelikte unabhängig von der Nationalität mit prekären Lebensumständen, dem Alter und dem Geschlecht zusammenhängen?
• Das SEM weist darauf hin, dass sich 96 Prozent der Schweizer Asylbevölkerung korrekt verhält. Wird angesichts dessen, dass eine Minderheit dazu dient, eine Ausnahmebehandlung zu legitimieren, nicht eine «moralische Panik» geschürt, um die politische und sicherheitspolitische Agenda neu zu definieren?
• Wenn das SEM eine Zunahme von Präventionsmassnahmen mit der Notwendigkeit einer Verschärfung des Asylverfahrens in Verbindung bringt, zeigt dieser Zusammenhang dann nicht, dass verwaltungspolizeiliche Aufgaben mit dem Strafrecht verwechselt werden?
• Stimmt das SEM zu, dass die Verschärfung der Aufnahmebedingungen genau die Ausgrenzung bewirkt, welche die Verwaltung angeblich bekämpfen will?
• Das SEM ist als Bundesverwaltungsbehörde, die für den Vollzug des Asylgesetzes und für die Fremdenpolizei zuständig ist, zur strikten Unparteilichkeit und zur konsequenten Einhaltung des Rechts verpflichtet. Gibt das SEM nun nicht seine administrative Neutralität auf, wenn es eine Rhetorik der polizeilichen Abschreckung bedient und die Kriminalitätsstatistik instrumentalisiert, um Zwangsmassnahmen zu legitimieren?
• Legitimiert das SEM nicht ein für den Rechtsstaat gefährliches Durcheinander, wenn es eine Bundesregulierungsbehörde in eine Behörde des Grenzschutzes und der Migrationspolizei umwandelt, was grundlegenden Verfahrensgarantien zuwiderläuft?
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 05.11.2026. Необроблені дані
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