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Парламент / Справи / 26.4304

26.4304MotionEJPDвідкрита

Kantonswechsel zur Absolvierung einer höheren Berufsbildung ermöglichen

подано 29.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (29.09.2026)

BildungBeschäftigung und ArbeitMigration

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

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Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) und Schutzbedürftige (Ausweis S), die in einem anderen Kanton eine anerkannte höhere Berufsbildung absolvieren, einen Anspruch auf Kantonswechsel erhalten, sofern ein Verbleib im bisherigen Wohnkanton aufgrund des Ausbildungsortes, eines betrieblichen Ausbildungsanteils, des Ausbildungswegs oder der Ausbildungszeiten nicht zumutbar ist.

Die Bestimmungen sind so auszugestalten, dass die Absolvierung einer höheren Berufsbildung für alle Personengruppen einen eigenständigen Grund für einen Kantonswechsel darstellt.

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Die höhere Berufsbildung ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Bildungssystems und trägt wesentlich zur Ausbildung qualifizierter Fachkräfte bei. Dazu gehören höhere Fachschulen sowie eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen. Gerade Ausbildungen an höheren Fachschulen, etwa im Pflegebereich, können betriebliche Ausbildungsanteile umfassen und eine räumliche Nähe zum Ausbildungs- oder Arbeitsort voraussetzen.

Für vorläufig aufgenommene Personen besteht bereits ein Anspruch auf Kantonswechsel, wenn sie in einem anderen Kanton eine unbefristete Erwerbstätigkeit ausüben oder eine berufliche Grundbildung absolvieren. Mit der laufenden Revision des AsylG soll eine entsprechende Regelung auch für Schutzbedürftige geschaffen werden. Die höhere Berufsbildung ist jedoch nicht erfasst. Der Bundesrat begründet dies insbesondere mit der Gleichbehandlung gegenüber den anderen Status.

Das Bestreben, die verschiedenen Status beim Kantonswechsel gleich zu behandeln, ist nachvollziehbar. Es spricht jedoch nicht gegen die höhere Berufsbildung, sondern dafür, diese bei allen Statusgruppen als Grund für einen Kantonswechsel anzuerkennen. Es soll ein Kantonswechsel ermöglicht werden, wenn die Voraussetzungen für eine solche Ausbildung erfüllt sind und diese andernfalls nicht in zumutbarer Weise absolviert werden kann.

Das ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Eine höhere Berufsbildung verbessert die Chancen auf nachhaltige Erwerbsintegration und reduziert längerfristig das Risiko der Sozialhilfeabhängigkeit. Angesichts des Fachkräftebedarfs ist es weder integrations- noch wirtschaftspolitisch sinnvoll, Ausbildungsplätze und Qualifikationspotenziale an Kantonsgrenzen scheitern zu lassen.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 28.10.2026. Необроблені дані

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