Zulassung von elektronischen oder digitalen Parkscheiben im öffentlichen Strassenverkehr
подано 01.10.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (01.10.2026)
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Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere durch eine Anpassung der Signalisationsverordnung (SSV), zu schaffen, damit elektronische und digitale Parkscheiben im öffentlichen Strassenverkehr der Schweiz zugelassen und den herkömmlichen manuellen Parkscheiben rechtlich gleichgestellt werden.
Dabei sind klare technische Mindestanforderungen an die Geräte oder digitale Parkscheiben und Apps festzulegen, um Missbrauch und nachträgliche Manipulationen der Ankunftszeit wirksam auszuschliessen.
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Обґрунтування
Die Digitalisierung im Strassenverkehr schreitet kontinuierlich voran. Während die Schweiz automatisierte Fahrsysteme und digitale Infrastrukturen fördert, verharrt sie bei der Parkzeitkontrolle bei der Papierform. Gemäss Artikel 48a SSV und der Praxis des Bundesamtes für Strassen sind ausschliesslich manuelle, blaue Parkscheiben zugelassen. Elektronische Parkscheiben werden polizeilich gebüsst, selbst wenn die Ankunftszeit korrekt angezeigt wird. Auch die Nutzung einer App mit Hinterlegung des Nummernschilds, wie bei vielen kostenpflichtigen Parkplätzen üblich, ist heute nicht möglich.
Diese Rechtslage ist nicht mehr zeitgemäss. Elektronische Parkscheiben oder Apps bieten erhebliche Vorteile. Moderne elektronische Parkscheiben verfügen über Bewegungs- oder Erschütterungssensoren. Sie registrieren den Stillstand des Fahrzeugs und stellen die Ankunftszeit vollautomatisch und gesetzeskonform auf die nächste halbe Stunde ein. Dasselbe leisten Apps, die mit dem Bordcomputer des Fahrzeugs verbunden sind: Sie erkennen, wann der Motor abgestellt wird, und erfassen die Ankunftszeit automatisch. Zudem wären Erinnerungen möglich, wenn die Parkzeit abläuft.
Auch das oft angeführte Argument des Manipulationsrisikos greift zu kurz. Bei manuellen Parkscheiben ist das Vordrehen der Zeit beim Verlassen des Autos oder das Verstellen ohne Wegfahren ein bekanntes Problem. Zertifizierte Geräte oder Apps können die Zeiteinstellung hingegen blockieren, sobald das Fahrzeug steht. Ein Vorstellen der Uhrzeit ist so technisch ausgeschlossen.
In Deutschland, Dänemark und den Niederlanden sind elektronische Parkscheiben längst legal und bewährt. Die Schweiz muss das Rad nicht neu erfinden und kann sich an deren strengen Zulassungskriterien orientieren (z. B. blaues Parksymbol, 24-Stunden-Format, Manipulationsschutz und offizielle Typengenehmigung).
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 29.10.2026. Необроблені дані
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