Homejacking – Tun der Bund und die Kantone etwas dagegen?
подано 01.10.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Рада кантонівStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (04.11.2026)
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Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen über die Wirkung der Massnahmen, die Bund und Kantone zur Bekämpfung von Homejacking ergriffen haben. Der Bericht soll Folgendes enthalten:
• eine Bestandesaufnahme der verschiedenen Massnahmen, die von der Polizei des Bundes und der Kantone zur Prävention und zur Bekämpfung von Homejacking umgesetzt wurden, und eine Beurteilung ihrer Wirksamkeit;
• eine Analyse der interkantonalen Zusammenarbeit bei der Prävention und der Bekämpfung von Homejacking sowie allfällige Optimierungen, insbesondere im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes;
• eine Übersicht darüber, wie sich die Intensivierung der Grenzkontrollen im Rahmen der Umsetzung der Motionen 25.3021 und 25.3026 ausgewirkt hat;
• eine Analyse des gesetzlichen Instrumentariums für die Prävention und die strafrechtliche Verfolgung;
• eine Beschreibung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich, insbesondere im Rahmen der Prümer Beschlüsse.
Auf der Basis dieser Analysen soll der Bericht Massnahmen aufzeigen, die der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und ausländischen Behörden ergreifen könnte, um Homejacking wirksamer zu bekämpfen und die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung zu stärken.
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Обґрунтування
In seiner Antwort auf die Interpellation 26.3677 räumt der Bundesrat ein, dass die Einbruch- und Einschleichdiebstähle, zu denen das Homejacking gehört, zunehmen. Er hält jedoch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Massnahmen für ausreichend. Es scheint daher notwendig, die tatsächliche Wirksamkeit dieser Massnahmen sowie deren Effekte ganz konkret zu beurteilen.
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Позиція Федеральної ради
Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 26.3677 Broulis «Home-Jacking. Welche Ansätze und Lösungen gibt es, um dieses Phänomen einzudämmen und das Sicherheitsgefühl aufrechtzuerhalten?» festgehalten, liegt die Bekämpfung von Raub, Einbrüchen, Einschleichdiebstählen sowie anderer Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) in der Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Da kriminelle Gruppierung oft grenzüberschreitend agieren, ist die Sicherstellung des kriminalpolizeilichen nationalen und internationalen Informationsaustausches essenziell.
Zu den einzelnen Punkten ist Folgendes festzuhalten:
• Auf Bundesstufe wird zur Optimierung des Informationsaustausches an einer Verfassungsrevision und einer Anpassung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI, SR 361) gearbeitet; auf kantonaler Ebene an einem Konkordat zur Verbesserung des Informationsaustausches. Damit schaffen Bund und Kantone zurzeit wichtige Grundlagen für einen rascheren nationalen Informationsaustausch via die Polizeiliche Abfrageplattform POLAP.
• Auf operativer Ebene unterstützt das französisch-schweizerische Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit (CCPD) in Genf die Polizei- und Zollbehörden rund um die Uhr im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität, sei es beim Informationsaustausch, bei der Analyse krimineller Phänomene oder bei der Unterstützung operativer Massnahmen.
• Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist im Rahmen seines Auftrags an der Grenze und im Grenzraum präsent und kontrolliert lage- und risikobasiert den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr. Im Zuge der Umsetzung der beiden gleichlautenden Motionen 25.3021 SPK-S und 25.3026 SPK-N «Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze» hat das BAZG seit Anfang dieses Jahres seine Präsenz und die Kontrollen an der Grenze situativ intensiviert. Weiter wurde die Zusammenarbeit mit den nationalen und internationalen Partnerbehörden ausgebaut und es werden vermehrt gemeinsame Kontrollaktionen durchgeführt.
• Präventiv führt die Polizei in allen Kantonen Sicherheitsberatungen durch, bei der polizeiliche Expertinnen und Experten Empfehlungen abgeben, wie der Einbruchschutz von Liegenschaften verbessert werden kann. Die Polizeikorps führen zudem regelmässig Präventionskampagnen durch und informieren die Bevölkerung darüber, wie sie sich wirksam vor einem Einbruch schützen kann (www.skppsc.ch > Themen > Einbruch).
• Im Rahmen des Prümer Abkommens zur Polizeikooperation arbeitet die Schweiz seit September 2026 im Bereich des Austausches von Fingerabdrücken mit 12 Staaten zusammen, darunter Deutschland und Österreich. Mit Frankreich laufen derzeit Tests in diesem Bereich. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es noch zu früh, um den tatsächlichen Nutzen dieser Zusammenarbeit zu beurteilen. Dieser lässt sich erst bei voller Nutzung des Systems und nach der Erhebung von Statistiken ermitteln. Die Umsetzung des Austauschs von DNA-Profilen wird bis Anfang 2028 erfolgen.
Schliesslich bestehen bei «Homejacking» Parallelen zu anderen grenzüberschreitenden Delikten, etwa zu Diebstählen von Luxusautos oder Überfällen auf Waffenhandlungen. Häufig werden diese Taten als «Crime as a Service» verübt. Fedpol und die Kantone haben deshalb eine nationale Taskforce zur verstärkten Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität im Zusammenhang mit dem Phänomen «Crime as a Service» eingesetzt. Das Thema «Homejacking» wird dort ebenfalls bearbeitet. Die verstärkte Zusammenarbeit in dieser Taskforce hat bereits zu mehreren Festnahmen geführt.
Der Bundesrat ist folglich der Ansicht, dass mit den geltenden Strafbestimmungen und Massnahmen ein ausreichendes gesetzliches und präventives Instrumentarium vorliegt. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat auch keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Bericht zu diesem Thema.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
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Пропозиція Федеральної ради
Ablehnung
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 04.11.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
