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Парламент / Справи / 26.4562

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Eingliederungschancen für unbegleitete Minderjährige mit Behinderungen sicherstellen

подано 02.10.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (02.10.2026)

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Der Bundesrat wird beauftragt, das IVG so anzupassen, dass unbegleitete Minderjährige, die ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte in die Schweiz eingereist sind, Zugang zu Eingliederungsmassnahmen der IV erhalten.

Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Anspruch nicht daran scheitert, dass bei Eintritt der Invalidität kein Elternteil in der Schweiz versichert war, Beiträge geleistet hat oder sich während einer bestimmten Dauer in der Schweiz aufgehalten hat. Dazu ist Art. 9 Abs. 3 IVG so zu ergänzen, dass unbegleitete Minderjährige von den elternbezogenen Voraussetzungen nach Buchstabe a ausgenommen werden.

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Die Eingliederungsmassnahmen der IV für junge Menschen mit Behinderungen sind zentral, um ihre Erwerbstätigkeit nachhaltig zu fördern und künftig Kosten der Allgemeinheit (Nothilfe, Sozialhilfe, IV, EL) zu senken. Die IV-Stellen unterstützen sie beim Einstieg ins Erwerbsleben und können berufliche Massnahmen (z.B. erstmalige berufliche Ausbildung), Hilfsmittel, etc. gewähren.

Im geltenden Recht geht eine vulnerable Gruppe in Bezug auf die erstmalige berufliche Ausbildung mit Unterstützungsbedarf vergessen: unbegleitete Minderjährige (UMA) aus Drittstaaten ohne Sozialversicherungsabkommen und ohne Flüchtlingseigenschaft.

Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die das 20. Altersjahr noch nicht vollendet haben, können das gemäss IVG vorausgesetzte Beitragsjahr für den Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen selbst nicht leisten. Der Anspruch hierbei scheitert daran, dass sie unbegleitet sind - also ohne Elternteil, der das vorausgesetzte Beitragsjahr erfüllt. Dies betrifft selbst Kinder, die bei Einreise gesund sind und erst später verunfallen oder krank werden.

Der Verweis des Bundesrats auf die Kantone (Ip. 25.4745) überzeugt nicht. Auch wenn vereinzelt Teil-Lösungen in den Kantonen vorhanden sind: ohne Anspruch im IVG fehlt ein klarer bundesrechtlicher Auftrag sowie die rechtliche und finanzielle Grundlage für IV-spezifische Eingliederungsmassnahmen.

Diese volkswirtschaftlich und integrationspolitisch problematische Lücke soll mit der Motion geschlossen werden. Aufgrund dieser Lücke landen Betroffene ohne Unterstützung der IV häufig in der Sozial- bzw. Nothilfe. Frühzeitige Eingliederungsmassnahmen verhindern spätere Abhängigkeiten, stärken die Selbstständigkeit und verbessern die Chancen auf Ausbildung und Arbeit.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 29.10.2026. Необроблені дані

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