Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen vereinfachen
подано 16.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (21.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 21.09.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
Wie beabsichtigt der Bundesrat, die Bewilligungsverfahren zum Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zu vereinfachen?
Viele Betreiber haben in den 80er- und 90er-Jahren nicht benötigte Reserveflächen freiwillig renaturiert. Heute gelten diese als geschützt (Art. 18a NHG). Die aktuelle Gesetzeslage verzögert, verkompliziert und verteuert den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau von Kläranlagen auf den Reserveflächen. Der Gebührenzahler muss dies berappen und der Gewässerschutz wird um Jahre verzögert.
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Позиція Федеральної ради
Das geltende Recht stellt sicher, dass unvermeidbare Eingriffe in schützenswerte Lebensräume an anderer Stelle ausgeglichen werden. Damit wird dafür gesorgt, dass Natur und Landschaft trotz notwendiger Eingriffe möglichst erhalten bleiben.
Von November 2025 bis März 2026 war eine Änderung des Gewässerschutz-gesetzes betreffend den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen in der Vernehmlassung. Die eingegangenen Stellungnahmen weisen nicht darauf hin, dass der Umgang mit den genannten Reserveflächen ein Problem für den Ausbau darstellen würde.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 22.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
