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Abschaffung umfassende Beistandschaft - Änderung des ZGB
Mit der Revision soll das Rechtsinstitut der umfassenden Beistandschaft abgeschaffen werden, weil diese mit der UNO-Behindertenrechtskonvention unvereinbar und in der Praxis überflüssig geworden ist. Die Hilfs- und Schutzbedürfnisse von betroffenen Personen können mit weniger weitgehenden und massgeschneiderten Beistandschaften gedeckt werden. Dies hat die Änderung verschiedener Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie anderer Gesetze zur Folge, die entsprechend angepasst werden müssen.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/92/cons_1
Werdegang
- GeplantJanuar 2027
- Vernehmlassung
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Welche Erlasse sich ändern
- SR 143.1Bundesgesetz vom 22. Juni 2001 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG)
- SR 210Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
- SR 211.111.1Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen (Sterilisationsgesetz)
- SR 220Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
- SR 272Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)
- SR 311.0Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
- SR 312.5Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG)
- SR 514.54Bundesgesetz vom 20. Juni 1997 über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG)
- SR 642.11Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)
- SR 943.1Bundesgesetz vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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