Vorlagen / Justiz / Änderung des Zivilgesetzbuches (Erbrecht: Teilrevision und Modernisierung)
Bundesgesetz · Bund (CH)
Änderung des Zivilgesetzbuches (Erbrecht: Teilrevision und Modernisierung)
Im Anschluss an die 2023 in Kraft getretene Revision des Erbrechts sollen in einer nächsten Etappe weitere Revisionsanliegen angegangen werden. Diese betreffen eher technische Aspekte, die aus dem früheren Revisionsvorhaben herausgenommen wurden. Im Zentrum stehen die Formvorschriften von Testamenten und Erbverträgen, die Ausgleichung von Zuwendungen und Herabsetzung von Verfügungen von Todes wegen, die erbrechtlichen Klagen und Verfahren sowie das Informationsrecht von Erben und Vermächtnisnehmern. Auch in diesen Punkten soll das geltende Recht modernisiert und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2025/115/cons_1
Werdegang
- GeplantNovember 2026
- Vernehmlassung
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Welche Erlasse sich ändern
- SR 210Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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