Der Eingriff in das Zusammenspiel der Gewalten ist eine eigene institutionelle Folge, die weder als Demokratiegewinn noch als Blockaderisiko vollständig erfasst ist.
Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)' / Auswirkungen / Verschiebung von Kompetenzen vom Parlament zur Volksabstimmung
Parlament & Gewaltenteilung
Verschiebung von Kompetenzen vom Parlament zur Volksabstimmung
Heute entscheidet das Parlament über die Genehmigung von Staatsverträgen; ein Referendum kommt nur auf Verlangen zustande. Mit der Initiative würde ein Teil dieser Entscheide zwingend an die Urne verlagert. Das schwächt die abschliessende Rolle des Parlaments in der Aussenpolitik, kann seine vorbereitende Rolle (Mandat, Beratung, Begleitung) aber auch aufwerten, weil die Vorlage referendumsfest formuliert werden muss.
Einwände und Argumente des Gutachters · 5 · Letztes Gutachten 29.09.2026.
Von einer Kompetenzverschiebung «vom Parlament» kann man nur beschränkt sprechen: Die Bundesversammlung genehmigt den Vertrag weiterhin; hinzu kommt eine Volksabstimmung. Das Parlament verliert kein Prüfungs- oder Mitwirkungsrecht, sondern nur die abschliessende Entscheidung – wie beim obligatorischen Referendum über Verfassungsänderungen auch. Der Titel suggeriert einen Kompetenzentzug, der so nicht eintritt.
Was der Eintrag nicht sagt: Eine Urnenabstimmung erlaubt nur Ja oder Nein zum ganzen Paket. Das Parlament kann dagegen Genehmigungsbeschlüsse mit Begleitgesetzgebung, Vorbehalten und flankierenden Massnahmen verknüpfen. Die Verlagerung entwertet damit gerade den Kompromissmechanismus, der bei breit angelegten Vertragspaketen die Zustimmung erst ermöglicht.
Nicht erfasst ist das Ausweichrisiko: Wird der Weg über förmliche Verträge teurer, verlagert sich Zusammenarbeit auf nicht referendumspflichtige Instrumente – Verwaltungsabkommen in Zuständigkeit des Bundesrates, Absichtserklärungen, technische Arrangements. Die Mitsprache nähme dann formal zu und material ab, und die Transparenz sänke. Dieser Nebeneffekt gehört zur institutionellen Bilanz des Eintrags.
Der Eintrag nennt als Aufwertung, die Vorlage müsse «referendumsfest» formuliert werden, ohne zu sagen, dass das Parlament am Vertragstext nichts ändern kann: Es kann nur zustimmen, ablehnen oder zurückweisen. Die behauptete Aufwertung der vorbereitenden Rolle bleibt damit unbelegt und sollte als Hypothese gekennzeichnet werden.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.
