Wer eingebürgert ist, kann nicht mehr ausgewiesen werden und verliert den Aufenthalt nicht wegen Sozialhilfebezug oder Straffälligkeit; auch die Einbürgerung selbst ist nur bei Erschleichung widerrufbar. Aus Sicht der Gegner entfallen damit Steuerungsinstrumente, die heute an den Aufenthaltsstatus geknüpft sind, und es steigt die Zahl der Personen, die dauerhaft von Sozialleistungen gestützt werden müssen, ohne aufenthaltsrechtliche Folgen. Befürworter halten dagegen, dass eingebürgerte Personen genau deshalb gleich behandelt werden sollen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger und dass Straffälligkeit als Ausschlussgrund im Umsetzungsrecht geregelt werden kann. Diese Einschätzung stützt sich auf die Systematik des geltenden Ausländerrechts.
Einwände und Argumente des Gutachters · 5 · Letztes Gutachten 30.09.2026.
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Verschiebung von Personen aus dem Ausländerrecht ins Bürgerrecht hat dauerhafte Folgen für Sozialhilfe und Wegweisungsrecht und ist nicht erfasst.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 22.09.2026
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Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Kostenaussage ist ungenau: Sozialhilfe wird auch heute an niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ausgerichtet und von Gemeinden und Kantonen getragen; die Einbürgerung verschiebt keine Leistungspflicht, sondern hebt nur die Möglichkeit auf, den Aufenthalt zu widerrufen. Die Sozialhilfequote der ausländischen Bevölkerung ist zwar höher als jene der Schweizerinnen und Schweizer (BFS-Sozialhilfestatistik), doch entsteht daraus nicht automatisch ein Mehraufwand.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Grössenordnung des Wegfalls wäre beziffern: Die Zahl der jährlich ausgesprochenen obligatorischen Landesverweisungen und der Bewilligungswiderrufe wegen Straffälligkeit oder Sozialhilfebezug ist in der Strafurteilsstatistik des BFS und in den SEM-Zahlen erfasst. Der Eintrag ist als PARTIALLY_QUANTIFIABLE codiert, nennt aber keine dieser Bezugsgrössen.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026
AmbivalentMethodik
Richtung und Dimension passen nicht zusammen: Codiert ist DECREASE in der Dimension «Sozialhilfe», gemeint ist aber eine Abnahme behördlicher Instrumente bei tendenziell gleichbleibenden oder steigenden Kosten. Zudem nennt affected_entity nur Behörden, nicht die betroffenen Personen, obwohl der Wegfall des Ausweisungsrisikos für diese die wichtigste Wirkung ist.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Eintrag behandelt den Wegfall der Landesverweisung als Verlust. Für Schweizerinnen und Schweizer ist eine Ausweisung ausgeschlossen; die heutige Lage bedeutet, dass hier aufgewachsene Personen für dieselbe Tat zusätzlich zur Strafe ihre Lebensgrundlage verlieren. Ob das ein Steuerungsinstrument oder eine Doppelsanktion ist, ist gerade der Streitpunkt – der Eintrag gibt nur die eine Lesart wieder.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.