Wer eingebürgert ist, kann nicht mehr ausgewiesen werden und verliert den Aufenthalt nicht wegen Sozialhilfebezug oder Straffälligkeit; auch die Einbürgerung selbst ist nur bei Erschleichung widerrufbar. Aus Sicht der Gegner entfallen damit Steuerungsinstrumente, die heute an den Aufenthaltsstatus geknüpft sind, und es steigt die Zahl der Personen, die dauerhaft von Sozialleistungen gestützt werden müssen, ohne aufenthaltsrechtliche Folgen. Befürworter halten dagegen, dass eingebürgerte Personen genau deshalb gleich behandelt werden sollen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger und dass Straffälligkeit als Ausschlussgrund im Umsetzungsrecht geregelt werden kann. Diese Einschätzung stützt sich auf die Systematik des geltenden Ausländerrechts.
Objections et arguments de l'expert · 5 · Dernière expertise 30.09.2026.
Plaide contre l'acceptationPoint de vue des opposants
Die Verschiebung von Personen aus dem Ausländerrecht ins Bürgerrecht hat dauerhafte Folgen für Sozialhilfe und Wegweisungsrecht und ist nicht erfasst.
1 source, vérifiée par schwur.ch · Expert 22.09.2026
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Plaide pour l'acceptationPoint de vue des partisans
Die Kostenaussage ist ungenau: Sozialhilfe wird auch heute an niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ausgerichtet und von Gemeinden und Kantonen getragen; die Einbürgerung verschiebt keine Leistungspflicht, sondern hebt nur die Möglichkeit auf, den Aufenthalt zu widerrufen. Die Sozialhilfequote der ausländischen Bevölkerung ist zwar höher als jene der Schweizerinnen und Schweizer (BFS-Sozialhilfestatistik), doch entsteht daraus nicht automatisch ein Mehraufwand.
Appréciation de l'expert, sans source · Expert 25.09.2026
Plaide contre l'acceptationPoint de vue des opposants
Die Grössenordnung des Wegfalls wäre beziffern: Die Zahl der jährlich ausgesprochenen obligatorischen Landesverweisungen und der Bewilligungswiderrufe wegen Straffälligkeit oder Sozialhilfebezug ist in der Strafurteilsstatistik des BFS und in den SEM-Zahlen erfasst. Der Eintrag ist als PARTIALLY_QUANTIFIABLE codiert, nennt aber keine dieser Bezugsgrössen.
Appréciation de l'expert, sans source · Expert 25.09.2026
AmbivalentMéthode
Richtung und Dimension passen nicht zusammen: Codiert ist DECREASE in der Dimension «Sozialhilfe», gemeint ist aber eine Abnahme behördlicher Instrumente bei tendenziell gleichbleibenden oder steigenden Kosten. Zudem nennt affected_entity nur Behörden, nicht die betroffenen Personen, obwohl der Wegfall des Ausweisungsrisikos für diese die wichtigste Wirkung ist.
Appréciation de l'expert, sans source · Expert 30.09.2026
Plaide pour l'acceptationPoint de vue des partisans
Der Eintrag behandelt den Wegfall der Landesverweisung als Verlust. Für Schweizerinnen und Schweizer ist eine Ausweisung ausgeschlossen; die heutige Lage bedeutet, dass hier aufgewachsene Personen für dieselbe Tat zusätzlich zur Strafe ihre Lebensgrundlage verlieren. Ob das ein Steuerungsinstrument oder eine Doppelsanktion ist, ist gerade der Streitpunkt – der Eintrag gibt nur die eine Lesart wieder.
Appréciation de l'expert, sans source · Expert 30.09.2026
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