Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!' / Auswirkungen / Zusätzliche Beitragsjahre und Erwerbseinkommen von Zweitverdienenden werden rentenwirksam

Erwerbsanreize & Fachkräfte

Zusätzliche Beitragsjahre und Erwerbseinkommen von Zweitverdienenden werden rentenwirksam

2. Ordnungteilweise quantifizierbar↑ steigtumkehrbarVerheiratete Zweitverdienende, überwiegend Frauen; Arbeitgeber mit Fachkräftebedarf

Heute kann zusätzliches Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten wegen der Plafonierung ohne Wirkung auf die spätere Ehepaarrente bleiben: Die Summe beider Einzelrenten ist bei 150 Prozent der Maximalrente gekappt, weitere Beiträge erhöhen die Leistung dann nicht mehr. Fällt die Plafonierung weg, werden zusätzliche Beitragsjahre und Lohnerhöhungen wieder vollständig rentenbildend. Das verbessert den Ertrag von Erwerbsarbeit für die betroffene Gruppe – überwiegend Frauen in Teilzeit – und kann das Arbeitsangebot leicht erhöhen. Die Wirkung ist unsicher, weil der Zusammenhang zwischen Rentenaussicht und heutigem Arbeitsangebot empirisch schwach ist; sie zeigt aber, dass die Initiative nicht nur eine Umverteilung an Rentnerhaushalte, sondern auch eine Änderung der Beitrags-Leistungs-Logik für Erwerbstätige bedeutet.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Liste behandelt nur Rentnerhaushalte. Die Rückwirkung der Plafonierung auf die Beitrags-Leistungs-Beziehung heutiger Erwerbstätiger fehlt und ist ein eigenständiger Mechanismus.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 25.09.2026

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stützt

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.

AmbivalentMethodik

Die Beschreibung bezeichnet die Wirkung selbst als empirisch schwach, die Richtung ist aber als INCREASE fixiert. Konsistent wäre AMBIGUOUS oder eine ausdrückliche Bandbreite. Zudem wissen Erwerbstätige während der Beitragszeit meist nicht, ob sie später plafoniert würden – die Anreizkette ist lang und unsicher.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.

BSV, Merkblatt 3.01 und Berechnungsgrundlagen zur Plafonierung der Ehepaarrenten; BFS, Erwerbsbeteiligung und Teilzeitarbeit von Frauen (SAKE)