Öffentliche Haushalte
Beschleunigter Umbau von öffentlichem Verkehr, Bahnhöfen und öffentlich zugänglichen Bauten
1. Ordnungteilweise quantifizierbar↑ steigtnicht umkehrbarTransportunternehmen, Kantone und Gemeinden als Eigentümerinnen von Bauten und Haltestellen, Nutzerinnen und Nutzer mit Mobilitätsbehinderung
Das BehiG sah für den öffentlichen Verkehr eine Übergangsfrist von 20 Jahren vor, die Ende 2023 ablief; ein erheblicher Teil der Haltestellen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht autonom benutzbar. Ein Verfassungsanspruch auf gleichberechtigte Teilhabe erhöht den Druck, die verbleibenden Anpassungen rascher und über den heutigen Verhältnismässigkeitsvorbehalt hinaus vorzunehmen, und erfasst neben Haltestellen auch Fahrzeuge, Billettsysteme und öffentlich zugängliche Gebäude. Die Investitionen sind einmalig und langlebig, fallen aber konzentriert bei Transportunternehmen sowie kantonalen und kommunalen Eigentümern an. Für Betroffene bedeutet dies gewonnene Mobilität ohne Voranmeldung; Grössenordnungen lassen sich aus dem Umsetzungsstand des BAV und den Investitionsplänen der Transportunternehmen schätzen.
Einwände und Argumente des Gutachters · 1 · Letztes Gutachten 02.10.2026.
AmbivalentMethodik
Der Verkehrs- und Baubereich ist der kostenintensivste und zugleich sichtbarste Anwendungsbereich der Gleichstellung und kommt in keiner der sechs gelisteten Wirkungen vor; er betrifft andere Träger als Wohnen und Schule.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 02.10.2026
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stütztArt. 22 Anpassungsfristen für den öffentlichen Verkehr – 1 Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens nach 20 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht sein.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.