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Parlement / Objets / 26.4200

26.4200Interpellationen cours

Klimaanpassungsmassnahmen auf Bahninfrastrukturen und -immobilien

déposé le 22.09.2026 à la Session d'automne 2026Premier conseil: Conseil nationalEingereicht (22.09.2026)

StaatspolitikVerkehrUmweltRaumplanung und Wohnungswesen

Les décisions des conseils et des commissions, dans les termes des Services du Parlement.

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Bahnunternehmen, allen voran die SBB, können als Betreiberinnen von Infrastrukturen und Eigentümerinnen von Grundstücks- und Immobilienbeständen in Städten und Agglomerationen Einfluss auf die Hitzeentwicklung nehmen. Gerade Bahnhofsareale befinden sich oft in Stadtzentren und sind meist stark von Hitzeinseln betroffen. Bahnanlagen in urbanen Räumen – Bahnhöfe, Perrondächer, Bahntrassees und Betriebsgelände – sind häufig weitgehend versiegelt und vegetationsarm. Die SBB entwickelt zudem in diversen Städten eigene Areale zum Wohnen und Arbeiten, auch dort gewinnen Massnahmen der Klimaanpassung wie zum Beispiel begrünte Perrondächer oder Fahrbahnen an Bedeutung.

Mit ihren Infrastrukturen und Arealen tragen die Bahnunternehmen eine Mitverantwortung zur Milderung der städtischen Hitzeentwicklung. Es stellt sich die Frage, ob die Klimaanpassung in den Bahnunternehmen ausreichend verankert und vorangetrieben wird.

Der Bund verfügt über Steuerungsinstrumente, die dafür bereitstehen: die strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB nach Art. 8 SBBG («Eignerstrategie»), die Leistungsvereinbarungen zwischen dem BAV und den Infrastrukturbetreiberinnen nach Art. 51 EBG und das Plangenehmigungsverfahren nach Art. 18 EBG, in dem das BAV als Leitbehörde entscheidet und kantonale Bewilligungen entfallen. Dies Instrumente bieten dem Bund Hebel, Klimaanpassung bei den Bahnunternehmen zu verankern.

Fragen an den Bundesrat

• Erachtet der Bundesrat Art. 8 KlG als ausreichende Grundlage, um die Infrastrukturbetreiberinnen zu verpflichten, Klimaanpassungsmassnahmen auf ihren Anlagen systematisch zu prüfen und umzusetzen? Falls nein, welche neuen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen sind notwendig?

• Ist der Bundesrat bereit, die Leistungsvereinbarungen nach Art. 51 EBG um explizite Anforderungen zur Klimaanpassung auf Bahnanlagen zu ergänzen – ergänzend zur bestehenden Regelung für die Biodiversität?

• Plant das BAV Richtlinien oder Empfehlungen zur Klimaanpassung auf Bahnanlagen und -arealen zu erarbeiten und bis wann?

• Wie beurteilt der Bundesrat als Eigner die bisherigen Leistungen von SBB Immobilien bei der Klimaanpassung auf ihren Arealen und ist er bereit, die strategischen Ziele 2028-2031 um entsprechende Anforderungen zu ergänzen?

Ce texte n’existe qu’en allemand.

Source : Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consulté le 23.09.2026. Données brutes

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