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Parlement / Objets / 26.4214

26.4214Interpellationen cours

Dossier Mengele - Schwärzungen, Schutzfristen und der Umgang des Bundes mit Akten zu NS-Kriegsverbrechern

déposé le 23.09.2026 à la Session d'automne 2026Premier conseil: Conseil nationalEingereicht (23.09.2026)

Les décisions des conseils et des commissions, dans les termes des Services du Parlement.

Aucune décision d’un conseil ou d’une commission pour l’instant.

1. Auf welche Rechtsgrundlagen stützen sich die Schwärzungen? Nach welchen Kriterien und durch wen wird entschieden?Wird jeder Entscheid begründet und dokumentiert? Weshalb wurden nicht Auflagen formuliert, wie dies das BGA vorsieht?

2. Nach Art. 11 Abs. 2 BGA endet die verlängerte Schutzfrist für Personendaten drei Jahre nach dem Tod. Weshalb werden Namen und Geburtsdaten längst verstorbener Personen dennoch geschwärzt, teils sogar öffentlich zugängliche Angaben?

3. Wie erklärt der BR, dass identische Angaben mal geschwärzt, mal offen lesbar sind? Welche Qualitätssicherung besteht?

4. Gilt der Quellenschutz nach NDG auch für verstorbene Polizeibeamte und Privatpersonen der 1960er-Jahre – selbst wenn sie bloss Zeitungsartikel weiterreichten?

5. Ab welchem Stichtag und gestützt auf welche Bestimmung wird die Sperrfrist bis 2071 berechnet? Trifft es zu, dass ein Verwaltungsakt der 1990er-Jahre – die Aufhebung der Einreisesperre – die Frist faktisch um Jahrzehnte verlängert hat? Ist das mit Sinn und Zweck des BGA vereinbar, gerade im Hinblick auf die Botschaft zum BGA vom 26.2.1997, in der festgehalten wurde, dass nachträglich eingefügte Unterlagen, die Schutzfrist eines Dossiers nicht künstlich verlängern dürfen?

6. Ist der Bundesrat bereit, das Dossier ungeschwärzt zugänglich zu machen, eventualiter die Schwärzungen unabhängig überprüfen zu lassen – und für Bestände mit Bezug zum Nationalsozialismus generell eine vorzeitige Freigabe zu prüfen?

7. Weshalb wurde die 1967 verfügte Einreisesperre aufgehoben, obwohl ein Haftbefehl publiziert war und sich Mengeles Tod 1979 aus den eigenen Akten ergab? Wie beurteilt der BR die damalige Aktenführung?

8. Gingen Hinweise auf Vermögenstransfers über den Finanzplatz ein, wurden sie untersucht und wo liegen die Akten?

9. Bestehen weitere gesperrte Bestände zu Kriegsverbrechern aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs und ihren Netzwerken? Ist der Bundesrat bereit, eine Übersicht zu publizieren?

10. Wie stellt der BR sicher, dass Forschende künftig nicht Crowdfundings und langwierige sowie kostenintensive Gerichtsverfahren brauchen, um abgelehnte Einsichtsgesuche anzufechten? Ist der BR bereit, die Einrichtung einer Ombudsstelle zu prüfen, bei der abgelehnte Einsichtsgesuche niederschwellig angefochten werden können?

Ce texte n’existe qu’en allemand.

Nach der Freigabe des "BAR-Dossiers Josef Mengele" stellen sich weitere Fragen. Ich bitte den BR um folgende Antworten.

Ce texte n’existe qu’en allemand.

Source : Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consulté le 23.09.2026. Données brutes

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