Parlamento / Oggetti / 26.7675
Hat der verurteilte Vergewaltiger Tariq Ramadan die Haftstrafe angetreten?
depositato il 14.09.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (21.09.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 21.09.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Der Schweizer Islamologe Tariq Ramadan wurde am 25. März 2026 in Paris wegen schwerer Vergewaltigung dreier Frauen zu 18 Jahren Haft verurteilt. In Genf erhielt er 2024 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil 2025. - Hat Ramadan die Schweizer Strafe angetreten? - Falls nein, weshalb nicht? - Hat Frankreich die Schweiz um stellvertretenden Vollzug der französischen Strafe ersucht?
Questo testo esiste solo in tedesco.
Parere del Consiglio federale
Für den Vollzug von schweizerischen Strafurteilen sind grundsätzlich die kantonalen Behörden zuständig. Der vorliegende Fall fällt in die Zuständigkeit der Genfer Strafvollzugsbehörden. Das Bundesamt für Justiz (BJ) verfügt dementsprechend über keine diesbezüglichen Informationen.
Das BJ hat von den französischen Behörden bisher kein Ersuchen um stellvertretende Strafvollstreckung erhalten. Sollte ein solches Begehren eingehen, wird dieses vom BJ geprüft und zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen kantonalen Behörden weitergeleitet.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 21.09.2026. Dati grezzi
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