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Bundesversammlung · Aufgaben
Finanzen
Voranschlag, Staatsrechnung und Kredite des Bundes.
Grundlage
Art. 167 Finanzen
Die Bundesversammlung beschliesst die Ausgaben des Bundes, setzt den Voranschlag fest und nimmt die Staatsrechnung ab.
Bundesverfassung (SR 101), Fassung vom 03.03.2024, nach Fedlex ↗
So läuft es
- EntwurfDer Bundesrat verabschiedet den Voranschlag mit dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan, jeweils im Spätsommer.
- FinanzkommissionenDie Finanzkommissionen beider Räte prüfen ihn mit ihren Subkommissionen.
- BeschlussBeide Räte beschliessen den Voranschlag in der Wintersession. Er untersteht nicht dem Referendum.
- RechnungIm Sommer darauf nehmen die Räte die Staatsrechnung ab.
Im Parlament
- 26.051Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung des MWST-SatzesGeschäft des Bundesrates · VBS21.09.2026 · Beschluss abweichend vom Entwurf
- 26.042Voranschlag 2026. Nachtrag IIGeschäft des Bundesrates · EFD
- 26.053Verpflichtungskredite für internationale Sportanlässe 2027-2029 sowie Verlängerung der Verpflichtungen für Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022 - 2027 (NASAK 5)Geschäft des Bundesrates · VBS
- 26.9021Ausserordentliche Session «Armeefinanzierung»Geschäft des Parlaments
- 26.063Globale Umwelt 2027–2030. VerpflichtungskreditGeschäft des Bundesrates · UVEK
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- 27.042Voranschlag 2027. Nachtrag IIGeschäft des Bundesrates · EFD
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- 27.007Voranschlag 2027. Nachtrag IGeschäft des Bundesrates · EFD
- 27.003Staatsrechnung 2026Geschäft des Bundesrates · EFD
- 26.040Immobilienbotschaft zivil 2026Geschäft des Bundesrates · EFD
- 25.094Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Änderung und Bundesbeschluss über einen VerpflichtungskreditGeschäft des Bundesrates · UVEK19.03.2026 · Nichteintreten
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