Parlament / Geschäfte / 25.432
Extralohn für Berichterstattung streichen
eingereicht am 21.03.2025 in der Frühjahrssession 2025Erstrat: NationalratErledigt (29.09.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 29.09.2026NationalratKeine Folge gegeben
Eingereichter Text
Die Spezialentschädigung für Berichterstattung gemäss Parlamentsressourcengesetz Artikel 9 Absatz 2 ist ersatzlos zu streichen.
Begründung
Berichterstattung aus der Kommission gehört zur regulären Parlamentsarbeit und zum Grundauftrag eines Parlamentariers. Sie ist daher durch die Grundentschädigung (Jahreseinkommen und Taggeld, sowie Pauschale Personalausgaben) bereits finanziell abgedeckt. Mit den heutigen technischen Mitteln (elektronische Protokolle und Dokumentationen) ist es auch keine aufwändige Arbeit, aus der Kommission zu berichten.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
