Parlament / Geschäfte / 25.4558
Häusliche Gewalt. Täterprävention und -monitoring verbessern
eingereicht am 17.12.2025 in der Wintersession 2025Erstrat: StänderatIn Nationalrat geplant (10.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 10.03.2026StänderatAnnahme
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales Tätermonitoring im Bereich der häuslichen Gewalt aufzubauen.
Begründung
Ein nationales System zur systematischen Erfassung und Beobachtung von Täterinnen und Tätern häuslicher Gewalt ist unerlässlich, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Rückfälle zu verhindern. Das Monitoring soll die Erstellung detaillierter Täterprofile (z. B. Herkunft, Alter, Lebensumstände), die Analyse relevanter Risikofaktoren sowie die Einschätzung des Rückfallrisikos umfassen. Die gewonnenen Daten sollen verbindlich in Präventions-, Schutz- und Integrationsprogramme einfliessen.
Ein wirkungsvolles Tätermonitoring ermöglicht zielgerichtete Interventionen und kann lebensbedrohliche Eskalationen – bis hin zu Femiziden – entscheidend reduzieren. Es schafft zudem die Grundlage für eine kohärente nationale Politik zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und stärkt die Sicherheit von Frauen und Kindern nachhaltig. Ein übergeordnetes Rahmengesetz bildet dabei den notwendigen rechtlichen Rahmen für eine wirksame, landesweit koordinierte Umsetzung.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion. Er weist jedoch darauf hin, dass mutmasslich eine Änderung der Bundesverfassung nötig sein wird.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
