Parlament / Geschäfte / 26.438
Schluss mit Politikerreisen auf Staatskosten
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratZugewiesen an die behandelnde Kommission (26.08.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Die gesetzlichen Grundlagen sowie das Parlamentsrecht sind so anzupassen, dass:
Mitglieder von Parlamentsdelegationen sowie einzelne Mitglieder der eidgenössischen Räte bei Auslandsreisen die Reisekosten grundsätzlich selbst tragen, einschliesslich bei Reisen mit den Passagierflugzeugen der Luftwaffe;
sämtliche Kosten von Auslandsreisen der eidgenössischen Räte und ihrer Organe vollständig, detailliert und pro Reise öffentlich ausgewiesen werden.
Begründung
Die Kosten für Auslandsreisen von Parlamentsdelegationen beliefen sich im Jahr 2025 auf rund 1,25 Millionen Franken. Eine detaillierte Aufschlüsselung pro Reise ist jedoch nicht erhältlich. In einer Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger finanziell nur knapp über die Runden kommen, ist es nicht nachvollziehbar, dass Parlamentarier ihre Auslandsreisen auf Kosten der Allgemeinheit absolvieren. Das gilt umso mehr, als die Teilnahme an solchen Reisen oft nicht zwingend ist, ihr Nutzen teilweise fraglich erscheint und daraus folgende Befangenheiten nicht immer ausgeschlossen werden können.
Es soll deshalb der folgende Grundsatz gelten: Wer reist, bezahlt selbst. Politische Mandatsträger tragen Verantwortung und sollen auch persönlich für die Kosten ihrer Reisen einstehen. Das stärkt das Kostenbewusstsein, verhindert unnötige Reisen und erhöht die Glaubwürdigkeit der Politik.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
