Parlament / Geschäfte / 26.456
Anpassung der Alterslimiten der von der Bundesversammlung gewählten Personen
eingereicht am 31.08.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatIn Kommission des Nationalrats (02.09.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 01.09.2026RK-SBeschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
Eingereichter Text
Die gesetzlichen Bestimmungen sind so anzupassen, dass sämtliche Personen, die von der Bundesversammlung gewählt werden, automatisch auf Ende des Jahres, in dem sie das 70. Altersjahr erreichen, aus dem Amt scheiden. Mitglieder des Bundesrats und der Bundeskanzler sind ausgenommen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
