Parlament / Geschäfte / 26.4644
Weinimporte: Einführung von Schwellenpreisen
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Schwellenpreisen gemäss Art. 20 des Landwirtschaftsgesetzes auf Weinimporte in der Höhe der durchschnittlichen Herstellungskosten des Schweizer Weins zu prüfen.
Begründung
Art. 20 des Landwirtschaftsgesetzes ermächtigt den Bundesrat, für einzelne Erzeugnisse einen Schwellenpreis für die Einfuhr festzulegen. Mit einem Schwellenpreis für die Einfuhr von ausländischen Weinen in der Höhe der durchschnittlichen Herstellungskosten von Schweizer Wein könnte sowohl den massiven ausländischen Förderungsmassnahmen, vor allem in der EU, aber auch den viel tieferen Produktionskosten, u.a. Lohnkosten, im Ausland entgegengewirkt werden.
Mit der Einführung eines Schwellenpreises würde der Schweizer Weinmarkt insbesondere gegenüber der Einfuhr von Billigwein geschützt. Hochwertige Qualitätsprodukte wären davon nicht betroffen. Die vorgeschlagene Massnahme setzt bei der Qualität an und ist demzufolge geeignet, den Schweizer Weinmarkt und mit ihm die einheimische Weinproduktion zu stärken.
Die aufgrund der Massnahme gewonnenen finanziellen Mittel sind anschliessend zweckgebunden für die Schweizer Weinbranche zu verwenden, u.a. in den Bereichen Strukturverbesserungen und Absatzförderung, aber auch als Soforthilfe in Härtefällen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
