Parlament / Geschäfte / 26.7897
Wer ist dafür zuständig, einen Abgleich zwischen dem nationalen Krebsregister und dem Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorzunehmen?
eingereicht am 22.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (22.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
In seiner Antwort auf meine Frage 26.7764 gibt der Bundesrat an, dass das nationale Krebsregister gemäss Artikel 22 Absatz 4 des Krebsregistrierungsgesetzes mit dem neuen Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln abgeglichen werden könnte. ‒ Wer ist dafür zuständig und ab wann wird diese gezielte Analyse systematisch durchgeführt? ‒ Werden auch Dritte, die in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geschult sind, in diese Analyse einbezogen?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 25.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
