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Парламент / Справи / 20.445

20.445Parlamentarische InitiativeEJPDвідкрита

Neuer Straftatbestand Cybermobbing

подано 11.06.2020 на сесії «Sommersession 2020»Перша палата: Національна радаIn Kommission des Nationalrats (19.12.2025)

Soziale FragenMedien und KommunikationStrafrecht

  • ЗаконодавствоВіднесено за правилом: Справа містить федеральний закон або федеральну постанову, що підлягає референдуму.

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 25.06.2021RK-NFolge geben (Erstrat)
  2. 20.01.2022RK-SKeine Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
  3. 06.12.2022Національна радаFolge gegeben
  4. 21.12.2023Рада кантонівFolge gegeben
  5. 19.12.2025Національна радаFristverlängerung
  6. 19.12.2025Національна радаFristverlängerung bis zur Wintersession 2027
  7. 19.12.2025Національна радаFristverlängerung bis zur Wintersession 2027

Das Strafgesetzbuch sei um den Straftatbestand "Cybermobbing" zu ergänzen.

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Cybermobbing - die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung von Personen über digitale Kommunikationskanäle wie beispielsweise E-Mails, Websites, Foren, Chats, Social-Media-Plattformen u.ä. - ist ein relativ neues soziales Phänomen und hat mit dem Aufkommen von Smartphones in den letzten Jahren stark zugenommen. Bei Cybermobbing werden beispielsweise kompromittierendes, rufschädigendes, abwertendes, beschämendes oder manipuliertes Bildmaterial, Falschinformationen und Gerüchte via Smartphone oder Internet veröffentlicht und verbreitet. Laut einer kürzlich publizierten Studie der ZHAW gibt fast ein Viertel der befragten Kinder und Jugendlichen an, schon mindestens einmal online fertiggemacht worden zu sein (JAMES-Studie 2018:75). Österreich hat bereits reagiert und Cybermobbing als Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert.

Was Cybermobbing vom herkömmlichen Mobbing unterscheidet: Die Täterschaft kann anonym bleiben, die Inhalte können schnell und an einen grossen Personenkreis verbreitet werden und sind - einmal im Netz - rund um die Uhr zugänglich und kaum mehr löschbar. Dies setzt die angegriffene Person einem äusserst grossen psychischen Leidensdruck aus mit Folgen bis hin zu Suizidgedanken oder gar Suizid.

Das Argument, die bestehenden Gesetze seien ausreichend und es sei nur eine Frage der Richter*innen, diese auch zur Anwendung zu bringen, vermag nicht zu überzeugen. Der Umgang mit Cybermobbing in der Praxis der Strafverfolgung ist schwierig, weil die klassischen Grundtatbestände - wie etwa Nötigung gemäss Artikel 181 StGB - auf Einzelhandlungen ausgelegt sind, die einen bestimmten Erfolg herbeiführen. Bei Cybermobbing ist es aber eher eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirkt.

Im Strafrecht sollen die einzelnen Handlungen, die strafbar sind, so genau und präzise wie möglich umschrieben werden. Ein Strafgesetzbuch muss mit der Zeit gehen und allgemein verständliche Straftatbestände enthalten, die aktuellen sozialen Phänomenen entsprechen. Nur so können sie auch ihre präventive Wirkung entfalten.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 19.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.