Stellvertretungsregelung in Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommission ermöglichen
подано 20.06.2025 на сесії «Sommersession 2025»Перша палата: Національна радаErledigt (27.03.2026)
- ЗаконодавствоВіднесено за правилом: Парламентська ініціатива: проєкт акта від самого парламенту.
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 27.03.2026КомісіяZurückgezogen
Поданий текст
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Geschäftsreglement des Nationalrats soll so angepasst werden, dass sich Mitglieder der Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommission von Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission stellvertreten lassen können. Für Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation sowie einer parlamentarischen Untersuchungskommission soll hingegen nach wie vor keine Stellvertretung möglich sein.
Цей текст є лише німецькою.
Обґрунтування
Gemäss Art. 18 Abs. 1 Geschäftsreglement des Nationalrats (GRN) kann sich ein Kommissionsmitglied «für eine einzelne Sitzung in der Kommission oder in einer Subkommission vertreten lassen». Für Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK) besteht diese Möglichkeit nicht: Sie können sich weder in den Plenumssitzungen noch in den Subkommissionssitzungen vertreten lassen (Art. 18 Abs. 4 GRN).
Wer Mitglied der Geschäftsprüfungskommission ist, ist meist auch Mitglied von zwei Subkommissionen. Da man sich weder in den Plenumssitzungen der GPK noch in den Subkommissionssitzungen der GPK stellvertreten lassen kann, ist die volle Präsenz an rund 30 Sitzungen pro Jahr gefordert. Dies ist mit dem Milizsystem nur schwierig vereinbar und hat zu Folge, dass in den Subkommissionssitzungen der GPK regelmässig Ratsmitglieder fehlen. Das Geschäftsreglement des Nationalrats soll deshalb so angepasst werden, dass sich Mitglieder der Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommission von Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission stellvertreten lassen können. Für Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation sowie einer parlamentarischen Untersuchungskommission soll hingegen nach wie vor keine Stellvertretung möglich sein.
Цей текст є лише німецькою.
Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 19.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
