Вміст перекладено з німецької машинним способом і не перевірено; чинним є німецький оригінал. Цитати з джерел наведено мовою оригіналу.

Парламент / Справи / 26.4637

26.4637InterpellationWBFвідкрита

Hitzeschutz für Arbeitnehmende

подано 02.10.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (02.10.2026)

Beschäftigung und ArbeitUmweltGesundheit

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

Ще немає рішення палати чи комісії.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:

• Über welche Daten verfügt der Bundesrat zu hitzebedingten gesundheitlichen Beschwerden, Berufsunfällen und Arbeitsausfällen in der Schweiz? Können die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten beziffert und nach Branchen aufgeschlüsselt werden?

• Wie beurteilt der Bundesrat den Vollzug der Verpflichtung der Arbeitgebenden, ihre Angestellten vor gesundheitlichen Folgen von Hitze zu schützen? Wie häufig wird der Hitzeschutz kontrolliert, welche Mängel werden festgestellt und welche Massnahmen werden angeordnet?

• Sieht der Bundesrat Bedarf für schweizweit einheitliche Mindestanforderungen bei extremer Hitze, insbesondere bezüglich Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten, Pausen, Beschattung und als letztem Mittel der vorübergehenden Einstellung gefährdender Arbeiten?

• Unter welchen Voraussetzungen können die zuständigen Vollzugsbehörden die vorübergehende Einstellung von Arbeiten anordnen, wenn die Gesundheit der Arbeitnehmenden durch extreme Hitze gefährdet ist und andere Schutzmassnahmen nicht ausreichen? Beruht eine solche Möglichkeit auf Bundesrecht, besonderen kantonalen Rechtsgrundlagen oder einer Kombination davon?

Цей текст є лише німецькою.

Die zunehmende Hitze infolge der Klimakrise stellt ein wachsendes Gesundheits- und Sicherheitsrisiko am Arbeitsplatz dar. Besonders betroffen sind körperliche Tätigkeiten im Freien.

Arbeitgebende sind bereits heute gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen. Welche konkreten Massnahmen ergriffen werden, liegt jedoch weitgehend bei den einzelnen Betrieben. Eine systematische behördliche Kontrolle von Hitzeschutzplänen ist nicht vorgesehen.

Gleichzeitig zeigen sich beim Umgang mit extremer Hitze Unterschiede zwischen den Kantonen. Im Kanton Genf wurden diesen Sommer bestimmte Arbeiten im Freien eingestellt, während andernorts argumentiert wurde, dass für einen Hitzestopp die gesetzliche Grundlage fehle. Dementsprechend sind Arbeitnehmende je nach Kanton unterschiedlich geschützt.

Durch die Klimakrise werden extreme Hitzeperioden häufiger und intensiver. Die Folgen der Hitze dürfen nicht auf die betroffenen Arbeitnehmenden abgewälzt werden. Es ist zu klären, ob der aktuelle arbeitsrechtliche Gesundheitsschutz den zunehmenden Belastungen ausreichend Rechnung trägt, wo Vollzugslücken bestehen und ob schweizweit einheitlichere Vorgaben erforderlich sind.

Цей текст є лише німецькою.

Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 29.10.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.