Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)' / Auswirkungen / Kantonale und kommunale Einbürgerungskompetenz wird eingeschränkt

Umsetzung & Rechtssicherheit

Kantonale und kommunale Einbürgerungskompetenz wird eingeschränkt

direktnur qualitativ↓ sinktumkehrbarKantone und Gemeinden, insbesondere Gemeindeversammlungen und Einbürgerungskommissionen

Heute regeln Kantone und Gemeinden zusätzliche Voraussetzungen (Wohnsitzfristen, Sprachniveaus, Gespräche, teils Urnen- oder Versammlungsentscheide). Werden die Kriterien bundesrechtlich abschliessend festgelegt und Ermessensentscheide ausgeschlossen, verlieren Kantone und Gemeinden diesen Gestaltungsraum; kantonale Gesetze müssten angepasst werden. Befürworter sehen darin den Abbau von Willkür und rechtsungleicher Behandlung, Gegner einen Abbau des Föderalismus und der lokalen Mitwirkung. Der Umfang hängt davon ab, welche Restkompetenzen das Umsetzungsgesetz den Kantonen lässt; ohne vorliegenden Initiativtext im Dossier ist die Tiefe des Eingriffs nur qualitativ zu beurteilen.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der föderale Kompetenzeingriff ist eine direkte Rechtsfolge der Initiative und in der Liste nicht abgebildet.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 22.09.2026

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stützt

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Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag lässt offen, dass mit der abschliessenden Bundesregelung nicht nur Ermessen, sondern auch die Legitimation über das Gemeindebürgerrecht berührt wird: In vielen Kantonen entscheidet die Gemeindeversammlung oder ein gewähltes Gremium. Ein bundesrechtlicher Anspruch degradiert diese Verfahren zu einer Registrierung. Diese institutionelle Tiefe – und nicht nur die «Anpassung kantonaler Gesetze» – ist der eigentliche Streitpunkt und sollte im Beschrieb stehen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 25.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Auch bei bundesrechtlich abschliessenden Kriterien bleibt den Kantonen und Gemeinden der gesamte Vollzug: Entgegennahme und Prüfung der Gesuche, Wohnsitznachweis, Erhebung der Gebühren, Führung der Bürgerregister. Verloren ginge nur das Ermessen über das «Ob», nicht die Zuständigkeit. Der Eintrag beschreibt den Verlust pauschal als Verlust des «Gestaltungsraums» und macht damit den Eingriff grösser, als er rechtlich sein muss. Dies ist eine eigene Einschätzung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 30.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

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Bürgerrechtsgesetz (BüG) und kantonale Bürgerrechtsgesetze, Regelung der zusätzlichen Wohnsitz- und Integrationsvoraussetzungen