Tierwohl
Umgang mit bestehenden Versuchstierbeständen und Zuchtlinien beim Inkrafttreten
1. Ordnungteilweise quantifizierbarRichtung unklarnicht umkehrbarVersuchstiere in Hochschulzuchten und Tierhaltungen, kantonale Veterinärämter
Beim Inkrafttreten eines Verbots bestehen umfangreiche genetisch veränderte Mauslinien und laufende Tierhaltungen. Ohne Übergangsregelung stellt sich die Frage, was mit diesen Tieren geschieht: Weitergabe ins Ausland, Kryokonservierung der Linien oder Tötung der Bestände. Kurzfristig kann ein Verbot damit eine hohe Zahl getöteter Tiere auslösen, die keinem Versuch mehr dient – ein Effekt, der dem Ziel der Vorlage zuwiderläuft und je nach Ausgestaltung der Übergangsfristen unterschiedlich gross ausfällt.
Einwände und Argumente des Gutachters · 3 · Letztes Gutachten 02.10.2026.
AmbivalentMethodik
Der Eintrag I1 beschreibt nur den Rückgang der Versuchszahlen, nicht den Übergang. Der Umgang mit bestehenden Beständen ist ein eigener, tierwohlrelevanter und unumkehrbarer Effekt.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 26.09.2026
Belege anzeigen
stütztErstmals müssen per Ende Februar 2027 Versuchstierhaltungen … in zwei neuen Kategorien auch die Anzahl Tiere angeben, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt, sondern entweder a) an Dritte abgegeben wurden oder b) getötet wurden bzw. verendet sind (Art. 145 Abs. 1 Bst. b TSchV).
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Übergangseffekt ist ein Einmaleffekt und mit etablierten Instrumenten dämpfbar: Kryokonservierung von Linien, Weitergabe an Partnerinstitute und ein Zuchtstopp mit Auslauffrist. Dem gegenüber steht die jährlich wiederkehrende Zahl eingesetzter Tiere. Der Eintrag stellt die einmaligen Kosten dar, ohne sie zeitlich gegen den dauerhaften Nutzen zu stellen.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Neben den Tieren geht wissenschaftliches Kapital verloren: über Jahrzehnte etablierte, charakterisierte Mauslinien sind nach Verlust nur mit erheblichem Aufwand rekonstruierbar. Dieser Verlust ist irreversibel und trifft auch Forschungsgruppen im Ausland, die auf Schweizer Linien zugreifen; der Eintrag beschränkt sich auf das Schicksal der lebenden Tiere.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 02.10.2026
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.