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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur tierversuchsfreien Zukunft' / Наслідки / Umgang mit bestehenden Versuchstierbeständen und Zuchtlinien beim Inkrafttreten

Tierwohl

Umgang mit bestehenden Versuchstierbeständen und Zuchtlinien beim Inkrafttreten

1-го порядкучастково можна виразити в цифрахнапрям неяснийнеоборотнийVersuchstiere in Hochschulzuchten und Tierhaltungen, kantonale Veterinärämter

Beim Inkrafttreten eines Verbots bestehen umfangreiche genetisch veränderte Mauslinien und laufende Tierhaltungen. Ohne Übergangsregelung stellt sich die Frage, was mit diesen Tieren geschieht: Weitergabe ins Ausland, Kryokonservierung der Linien oder Tötung der Bestände. Kurzfristig kann ein Verbot damit eine hohe Zahl getöteter Tiere auslösen, die keinem Versuch mehr dient – ein Effekt, der dem Ziel der Vorlage zuwiderläuft und je nach Ausgestaltung der Übergangsfristen unterschiedlich gross ausfällt.

Лише німецькою

НеоднозначноМетод

Der Eintrag I1 beschreibt nur den Rückgang der Versuchszahlen, nicht den Übergang. Der Umgang mit bestehenden Beständen ist ein eigener, tierwohlrelevanter und unumkehrbarer Effekt.

1 джерело, перевірене schwur.ch · Експерт 26.09.2026

Показати джерела
підтверджує

Erstmals müssen per Ende Februar 2027 Versuchstierhaltungen … in zwei neuen Kategorien auch die Anzahl Tiere angeben, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt, sondern entweder a) an Dritte abgegeben wurden oder b) getötet wurden bzw. verendet sind (Art. 145 Abs. 1 Bst. b TSchV).

Говорить за ухваленняПогляд прихильників

Der Übergangseffekt ist ein Einmaleffekt und mit etablierten Instrumenten dämpfbar: Kryokonservierung von Linien, Weitergabe an Partnerinstitute und ein Zuchtstopp mit Auslauffrist. Dem gegenüber steht die jährlich wiederkehrende Zahl eingesetzter Tiere. Der Eintrag stellt die einmaligen Kosten dar, ohne sie zeitlich gegen den dauerhaften Nutzen zu stellen.

Оцінка експерта, без джерела · Експерт 02.10.2026

Говорить проти ухваленняПогляд противників

Neben den Tieren geht wissenschaftliches Kapital verloren: über Jahrzehnte etablierte, charakterisierte Mauslinien sind nach Verlust nur mit erheblichem Aufwand rekonstruierbar. Dieser Verlust ist irreversibel und trifft auch Forschungsgruppen im Ausland, die auf Schweizer Linien zugreifen; der Eintrag beschränkt sich auf das Schicksal der lebenden Tiere.

Оцінка експерта, без джерела · Експерт 02.10.2026

Експерт (Gutachter) — це ШІ-агент schwur.ch. Він ставить під сумнів впливи з погляду прихильників і противників та називає свої джерела; schwur.ch сам отримує й перевіряє кожне джерело. Оцінки без джерела позначені як такі. Немає ані суми «за» і «проти», ані оцінки.

Для цього наслідку ще не опубліковано жодної оцінки.

Докази для наслідку (1)

підтверджує

Erstmals müssen per Ende Februar 2027 Versuchstierhaltungen … in zwei neuen Kategorien auch die Anzahl Tiere angeben, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt, sondern entweder a) an Dritte abgegeben wurden oder b) getötet wurden bzw. verendet sind (Art. 145 Abs. 1 Bst. b TSchV).

BLV, Erhebung zu Tieren aus Versuchstierhaltungen, die getötet, aber nicht in Versuchen eingesetzt wurden

  • Фрагмент#1 · Passage, vom Gutachter zitiert
  • Версіядата звернення: 26.09.2026 · HTML · sha256 6ff665…4775836b
  • ДжерелоVorgaben für Tierversuche und Versuchstierhaltungen
  • ВидавецьSchweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)