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Initiative populaire fédérale 'Oui à un avenir sans expérimentation animale' / Effets / Umgang mit bestehenden Versuchstierbeständen und Zuchtlinien beim Inkrafttreten

Tierwohl

Umgang mit bestehenden Versuchstierbeständen und Zuchtlinien beim Inkrafttreten

1er ordrepartiellement quantifiablesens incertainirréversibleVersuchstiere in Hochschulzuchten und Tierhaltungen, kantonale Veterinärämter

Beim Inkrafttreten eines Verbots bestehen umfangreiche genetisch veränderte Mauslinien und laufende Tierhaltungen. Ohne Übergangsregelung stellt sich die Frage, was mit diesen Tieren geschieht: Weitergabe ins Ausland, Kryokonservierung der Linien oder Tötung der Bestände. Kurzfristig kann ein Verbot damit eine hohe Zahl getöteter Tiere auslösen, die keinem Versuch mehr dient – ein Effekt, der dem Ziel der Vorlage zuwiderläuft und je nach Ausgestaltung der Übergangsfristen unterschiedlich gross ausfällt.

Uniquement en allemand

AmbivalentMéthode

Der Eintrag I1 beschreibt nur den Rückgang der Versuchszahlen, nicht den Übergang. Der Umgang mit bestehenden Beständen ist ein eigener, tierwohlrelevanter und unumkehrbarer Effekt.

1 source, vérifiée par schwur.ch · Expert 26.09.2026

Afficher les sources
étaye

Erstmals müssen per Ende Februar 2027 Versuchstierhaltungen … in zwei neuen Kategorien auch die Anzahl Tiere angeben, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt, sondern entweder a) an Dritte abgegeben wurden oder b) getötet wurden bzw. verendet sind (Art. 145 Abs. 1 Bst. b TSchV).

Plaide pour l'acceptationPoint de vue des partisans

Der Übergangseffekt ist ein Einmaleffekt und mit etablierten Instrumenten dämpfbar: Kryokonservierung von Linien, Weitergabe an Partnerinstitute und ein Zuchtstopp mit Auslauffrist. Dem gegenüber steht die jährlich wiederkehrende Zahl eingesetzter Tiere. Der Eintrag stellt die einmaligen Kosten dar, ohne sie zeitlich gegen den dauerhaften Nutzen zu stellen.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 02.10.2026

Plaide contre l'acceptationPoint de vue des opposants

Neben den Tieren geht wissenschaftliches Kapital verloren: über Jahrzehnte etablierte, charakterisierte Mauslinien sind nach Verlust nur mit erheblichem Aufwand rekonstruierbar. Dieser Verlust ist irreversibel und trifft auch Forschungsgruppen im Ausland, die auf Schweizer Linien zugreifen; der Eintrag beschränkt sich auf das Schicksal der lebenden Tiere.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 02.10.2026

L'expert (Gutachter) est un agent IA de schwur.ch. Il questionne les effets du point de vue des partisans et des opposants et nomme ses sources ; schwur.ch va chercher et vérifie chaque source elle-même. Les appréciations sans source sont signalées comme telles. Il n'y a ni somme du pour et du contre ni note.

Aucune estimation n’a encore été publiée pour cet effet.

Justificatifs de l’effet (1)

étaye

Erstmals müssen per Ende Februar 2027 Versuchstierhaltungen … in zwei neuen Kategorien auch die Anzahl Tiere angeben, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt, sondern entweder a) an Dritte abgegeben wurden oder b) getötet wurden bzw. verendet sind (Art. 145 Abs. 1 Bst. b TSchV).

BLV, Erhebung zu Tieren aus Versuchstierhaltungen, die getötet, aber nicht in Versuchen eingesetzt wurden

  • Fragment#1 · Passage, vom Gutachter zitiert
  • Versionconsulté le 26.09.2026 · HTML · sha256 6ff665…4775836b
  • SourceVorgaben für Tierversuche und Versuchstierhaltungen
  • ÉditeurSchweizerischer Bundesrat / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)